RS OGH 1998/5/6 3Ob123/98d, 9ObA220/01w

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Veröffentlicht am 06.05.1998
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Norm

EO §292 Abs2
AbgEO §3
AbgEO §53
JN §1 CXV

Rechtssatz

Pfändet das Finanzamt wegen offener Abgabenforderungen mehrere dem Verpflichteten gegen verschiedene Sozialversicherungsträger zustehende, beschränkt pfändbare Geldforderungen, ist für die Zusammenrechnung nach § 292 Abs 2 EO ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110139

Dokumentnummer

JJR_19980506_OGH0002_0030OB00123_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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