Norm: AbgEO §50 Abs1AHG §1EO §280
Rechtssatz: Die Unterlassung der Verständigung des Verpflichteten von der Anordung eines (bereits angedrohten) Freihandverkaufes durch die Finanzbehörde kann einen Amtshaftungsfall begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 582/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 1 Ob 582/53 SZ 26/302 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EO §280
Rechtssatz: Über den Begriff des amtswegigen Verkaufes nach § 280 EO idF der sechsten Gerichtsentlastungsnovelle. Entscheidungstexte 3 Ob 726/53 Entscheidungstext OGH 25.11.1953 3 Ob 726/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003816 Dokumentnummer JJR_19531125_OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §426EO §280
Rechtssatz: Wenn § 426 ABGB von einer Übergabe von Hand zu Hand spricht, ist dies nicht wörtlich zu nehmen, sondern es genügt, daß die Sache aus der physischen Verfügungsmacht des Veräußerers in jene des Erwerbers übergeht. Dies geschieht aber bei einem Freihandverkauf schon durch die Intervention des Vollstreckers dabei und seine Erklärung, die am Ort des Freihandverkaufes befindliche Sache dem anwesenden Käufer zu überg... mehr lesen...
Ferdinand M. hat das nunmehr von der Beklagten gepfändete Motorrad, Marke NSU, im Jahre 1939 gekauft. Dieses Motorrad wurde in der Exekutionssache der mj. X. gegen Ferdinand M. wegen eines vollstreckbaren Unterhaltsrückstandes von 2140.17 RM am 1. März 1943 gepfändet und am 29. März 1943 der Rosa Sch. als Vertreterin der als Freihandkäuferin auftretenden Zweitklägerin vom Vollstrecker übergeben. Die Zweitklägerin und Rosa Sch. sind Schwestern des damaligen Verpflichteten Ferdinand M. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §271EO §280GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Für den exekutiven Verkauf eines Geschäftsanteiles einer GesmbH ist die Errichtung eines Notariatsaktes nicht erforderlich. Die Übernahme eines Geschäftsanteiles, der nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar ist, durch den von der Gesellschaft namhaft gemachten Käufer ist einem freihändigen Verkauf im Sinne der §§ 271, 280 EO gleichzuhalten und daher kein Rechtsgeschäft zwischen dem ... mehr lesen...
Auf Grund des Antrages der betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11. Oktober 1950 die Exekution durch Pfändung und öffentliche Versteigerung der dem Verpflichteten an der protokollierten Firma Hans Sch. Ges. m. b. H. zustehenden Geschäftsanteile bewilligt und die Schätzung des Unternehmens zwecks Ermittlung des Wertes der Geschäftsanteile des Verpflichteten an der erwähnten Ges. m. b. H. angeordnet. Am 14. Oktober 1950 stellte die Drittschuldnerin, die Hans Sch. Ges. m. b. H., de... mehr lesen...
Norm: EO §280EO §283
Rechtssatz: Die Verfallserklärung einer Sicherheit nach § 280 Abs 1 EO hat die gleichen Wirkungen wie ein vollzogener Verkauf. Es kann daher an die Verteilung der Sicherheit geschritten werden, auch wenn noch nicht alle Gegenstände, auf die sich der Antrag auf freihändigen Verkauf bezogen hat, verkauft sind. Entscheidungstexte 2 Ob 179/51 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Auf Protokollarantrag der verpflichteten Partei Karl Anton B. jun. vom 6. Mai 1950, gerichtet auf Verwertung gepfändeter Gegenstände mittels Verkaufes aus freier Hand, wobei der miterschienene Bruder des Verpflichteten Ernst B. sich bereit erklärte, die bezüglichen Gegenstände um einen Preis, der den gerichtlich zu erhebenden Schätzwert mindestens um 25% übersteigt, zu übernehmen, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 12. Mai 1950 gemäß § 280 Abs. 1 EO. der Ver... mehr lesen...
Norm: EO §204EO §280
Rechtssatz: Hält der Freihandkäufer sein Anbot trotz ordnungsgemäßer Ladung zu einem Termin zur Durchführung der Übernahme nicht ein, so verfällt die Sicherheitsleistung. Entscheidungstexte 3 Ob 482/31 Entscheidungstext OGH 29.05.1931 3 Ob 482/31 Beisatz: Und zwar zugunsten der Verteilungsmasse (nicht einzelner Gläubiger; sie ist kein Gegenstand selbständig... mehr lesen...
Norm: EO §280
Rechtssatz: Die Sicherheitsleistung verfällt zugunsten der Verteilungsmasse und nicht zugunsten der Gläubiger, die zur Zeit der Bewilligung des Freihandverkaufes das Verkaufsverfahren betrieben haben; sie bildet niemals einen Gegenstand selbständiger Verteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 482/31 Entscheidungstext OGH 29.05.1931 3 Ob 482/31 SZ 13/136 ... mehr lesen...
Norm: EO §280
Rechtssatz: Die Haftung des säumigen Freihandkäufers für den Ausfall beim Wiederverkaufe erstreckt sich nur bis zur Höhe der erlegten Sicherheitssumme. Entscheidungstexte 3 Ob 10/28 Entscheidungstext OGH 25.01.1928 3 Ob 10/28 SZ 10/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0003809 ... mehr lesen...