Norm
AbgEO §50 Abs1Rechtssatz
Die Unterlassung der Verständigung des Verpflichteten von der Anordung eines (bereits angedrohten) Freihandverkaufes durch die Finanzbehörde kann einen Amtshaftungsfall begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003800Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0010OB00582_5300000_001