Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Beim Erstverpflichteten wurden verschiedene Bäckereimaschinen am 16. Juni 1961 gepfändet. Der Schwiegervater des Erstverpflichteten U. P. erhob gegen die betreibende Partei zu 10 C ... /61 des Erstgerichtes Widerspruchsklage. Er behauptete, an den Maschinen Eigentum erworben zu haben. Die Exekution wurde über seinen Antrag am 26. Juli 1961, der betreibenden Partei zugestellt am 2. August, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Prozesses aufgeschoben. Der über die Klage anberaumten Ver... mehr lesen...
Norm: EO §256
Rechtssatz: Die Frist des § 256 Abs 2 EO wird durch die Aufschiebung der Exekution jedenfalls gehemmt. Lehre (Neumann-Lichtblau II S 806) und Rechtsprechung (SZ 20/74) sind sich aber darüber einig, daß der betreibende Gläubiger, wenn die Einleitung eines Rechtsstreites die Ursache der Aufschiebung der Exekution ist, auch das Prozeßverfahren, soweit es von ihm abhängt, gehörig in Gang halten muß. Da das Ruhen des Verfahrens in den ... mehr lesen...
Norm: EO §256
Rechtssatz: Eine Hemmung der einjährigen Frist des § 256 Abs 2 EO tritt nur insoweit ein, als die Ursache der Verzögerung des exekutiven Verkaufes außerhalb des Willensbereiches der betreibenden Partei liegt. Die Frist des § 256 EO beginnt bei einem Sicherungspfandrecht erst mit Eintritt der Vollstreckbarkeits zu laufen. Entscheidungstexte 3 Ob 134/60 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §256Fristengesetz
Rechtssatz: Auf die Frist des § 256 EO findet das Fristengesetz keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 674/50 Entscheidungstext OGH 03.01.1951 1 Ob 674/50 2 Ob 59/52 Entscheidungstext OGH 02.02.1952 2 Ob 59/52 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt Schadenersatz von der geklagten Partei als Eigentümerin eines Kaufhauses in Dornbirn mit der Behauptung, er habe am 23. Februar 1948 den Gehsteig vor dem Hause der Geklagten um etwa 3/4 7 Uhr früh benutzt. Da der Gehsteig trotz Neuschnee und Glatteis weder gesäubert noch bestreut war, sei er ausgerutscht und habe sich einen Schienbein- und Wadenbeinbruch zugezogen. Der Erstrichter schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruches ein; beide Untergerichte erkann... mehr lesen...
Norm: EO §256
Rechtssatz: Der Ablauf der einjährigen Frist des § 256 EO wird während der Zeit, da die Exekution infolge Einbringung einer Oppositionsklage des Verpflichteten aufgeschoben worden ist, gehemmt. Entscheidungstexte 2 Ob 187/38 Entscheidungstext OGH 22.03.1938 2 Ob 187/38 SZ 20/74 = DREvBl 1938/272 3 Ob 143/68 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §366ABGB §1447EO §37 AiEO §256
Rechtssatz: Wurde eine in der Gewahrsame des Verpflichteten befindliche Sache eines Dritten gepfändet, so steht dem Herausgabeanspruch des Dritten gegen den Verpflichteten die rechtliche Unmöglichkeit der Leistung entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 327/34 Entscheidungstext OGH 03.05.1934 2 Ob 327/34 SZ 16/101 ... mehr lesen...
Norm: EO §256
Rechtssatz: Der Lauf der Frist des § 256 EO wird durch die Frist des § 200 Z 3 EO nicht gehemmt. Entscheidungstexte 1 Ob 718/28 Entscheidungstext OGH 16.08.1928 1 Ob 718/28 SZ 10/208 3 Ob 109/68 Entscheidungstext OGH 04.09.1978 3 Ob 109/68 EvBl 1969/67 S 105 Eu... mehr lesen...
Norm: EO §256
Rechtssatz: Bei einer Sicherungsexekution beginnt die Frist des § 256 Abs 2 EO mit dem Tage des Eintrittes der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 245/27 Entscheidungstext OGH 15.03.1927 1 Ob 245/27 SZ 9/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003570 ... mehr lesen...