Norm
ABGB §366Rechtssatz
Wurde eine in der Gewahrsame des Verpflichteten befindliche Sache eines Dritten gepfändet, so steht dem Herausgabeanspruch des Dritten gegen den Verpflichteten die rechtliche Unmöglichkeit der Leistung entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000961Dokumentnummer
JJR_19340503_OGH0002_0020OB00327_3400000_001