Norm
ABGB §905Rechtssatz
Der Gläubiger einer pfandrechtlich sichergestellten effektiven Auslandsschuld, die vom Ersteher der Hypothekarliegenschaft in Anrechnung auf das Meistbot übernommen wurde, ist nicht gehalten, Befriedigung ausschließlich aus der Liegenschaft zu suchen, da der Ersteher Personalschuldner des Gläubigers wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0002981Dokumentnummer
JJR_19540113_OGH0002_0030OB00802_5300000_001