Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §219
Rechtssatz: Erwirbt der Rentenbezugsberechtigte die Pfandliegenschaft durch Zuschlag, erlischt - auch bei vereinbarter Berichtigung durch Übernahme - das Bezugsrecht nicht. Nur soweit ein Abfindungsbetrag übernommen wird, ist die Forderung durch Vereinigung von Gläubiger und Schuldner erloschen, nicht aber vor der Zuweisung aus der Verteilungsmasse. Entscheidungstexte 3 Ob 7... mehr lesen...
Norm: EO §221 Abs2EO §214 Abs2EO §219
Rechtssatz: Die Regelung des § 219 EO, die den nachfolgenden Berechtigten zunächst einen hohen Kapitalbetrag entzieht, führt dazu, daß das Deckungskapital auf Jahre gebunden ist. Es ist deshalb vorteilhaft, daß sich die Berechtigten dahin einigen, daß dem Rentenbezugsberechtigten eine Kapitalabfindung geleistet wird und er auf sein Bezugsrecht verzichtet (§ 211 Abs 2 EO). Dieses Vorgehen setzt aber die Zust... mehr lesen...
Norm: EO §209EO §219
Rechtssatz: Wenn ein Zuweisungsgläubiger einen ihm im Verteilungsbeschluß zugewiesenen Betrag "freigibt", sind solche freigegebene Zuweisungsbeträge in Abänderung des - wenn auch rechtskräftig gewordenen Verteilungsbeschlusses - neuerlich zu verteilen. Ist bei der Verteilungstagsatzung niemand erschienen, so ist die Verteilung des freigewordenen Betrages grundsätzlich ohne Anberaumung einer neuerlichen Verteilungstagsatzung... mehr lesen...
Norm: EO §219
Rechtssatz: Trotz unzureichendem Deckungskapital besteht bei einem Anspruch auf pfandrechtlich sichergestellte wiederkehrende Zahlungen die Möglichkeit einer vollständigen Deckung dieses Anspruches durch Kapital zuzüglich der Erlagszinsen, weil zur Bestreitung derartiger wiederkehrender Zahlungen bei unzureichendem Deckungskapital neben den Erlagszinsen auch das Kapital heranzuziehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 VEO §219EO §224EO §234
Rechtssatz: Wird eine durch eine Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellte Forderung durch Barzahlung berichtigt, obwohl sie nicht bescheinigt ist (§ 210 EO) steht das Rekursrecht auch den Berechtigten zu, die zur Teilnahme an der Nachtragsverteilung des richtigerweise zinstragend anzulegenden Barbetrages berechtigt sind. In einem solchen Fall ist es nicht unbedingt erforderlich, da... mehr lesen...
Norm: EO §219
Rechtssatz: In den Versteigerungsbedingungen kann nicht bestimmt werden, daß die Forderung aus einem Leibrentenvertrage vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 489/54 Entscheidungstext OGH 01.07.1954 2 Ob 489/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...