Norm
EO §219Rechtssatz
In den Versteigerungsbedingungen kann nicht bestimmt werden, daß die Forderung aus einem Leibrentenvertrage vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003363Dokumentnummer
JJR_19540701_OGH0002_0020OB00489_5400000_001