Norm
EO §219Rechtssatz
Trotz unzureichendem Deckungskapital besteht bei einem Anspruch auf pfandrechtlich sichergestellte wiederkehrende Zahlungen die Möglichkeit einer vollständigen Deckung dieses Anspruches durch Kapital zuzüglich der Erlagszinsen, weil zur Bestreitung derartiger wiederkehrender Zahlungen bei unzureichendem Deckungskapital neben den Erlagszinsen auch das Kapital heranzuziehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003360Dokumentnummer
JJR_19760831_OGH0002_0030OB00082_7600000_001