Begründung: Im gegen den Verpflichteten geführten Zwangsversteigerungsverfahren gab das Erstgericht mit Beschluss vom 15. September 2009 (ON 11) ua seine Absicht bekannt, auf Basis des eingeholten Gutachtens eines Sachverständigen vom 4. September 2009 von einem Schätzwert von 520.000 EUR auszugehen. Gleichzeitig setzte es eine Frist von 14 Tagen zur allfälligen Äußerung nach § 56 EO. Am 3. Februar 2010 setzte es den Versteigerungstermin für 23. März 2010 fest und erließ das Verstei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. Jänner 2005 bewilligte das Exekutionsgericht aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumnis- und Anerkenntnisurteils des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 9. April 2004, GZ 58 Cg 13/04i-24, den betreibenden Parteien wider die verpflichteten Parteien die Versteigerung gemäß §§ 352 ff EO einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien mit einem darauf errichteten Haus. Dem Verfahren wurde das im Vorverfahren AZ 74 E 105/03z des... mehr lesen...
Norm: EO §142EO §239 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die nur nach Durchführung von Erhebungen (Bescheinigungen) zu beantwortende Frage des Eintritts von wertbestimmenden Veränderungen der Beschaffenheit der Liegenschaft seit der Gutachtenserstattung in einem gerichtlichen Vorverfahren, also die Frage nach der weiterhin bestehenden materiellen Richtigkeit des schon vorliegenden Schätzungsgutachtens, unterliegt dem Anfechtungsausschluss nach § 239 Abs 1 Z 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 2) seines Beschlusses ON 52 setzte das Erstgericht im Zwangsversteigerungsverfahren den Schätzwert für drei Grundstücksgruppen der zu versteigernden Liegenschaft mit 2,03 Mio S, 350.000 S und 250.000 S, den Schätzwert der Gesamtliegenschaft aber mit 2,63 Mio S fest. Das Erstgericht vertrat die Auffassung, dass es im Zwangsversteigerungsverfahren nicht abschließend zu klärende Fragen seien, die letztlich am Ersteher haften blieben, ob ein Mietverhältnis an einem... mehr lesen...
Begründung: Am 12. Juni 1987 wurde in dem seit dem Jahr 1983 anhängigen Versteigerungsverfahren die Liegenschaft EZ 3311 KG Ober St. Veit vom Ersteher Dkfm.Dr.Harald M*** um das Meistbot von 4,2 Mio S erstanden. Im jetzigen Rechtsmittelverfahren geht es um folgende Entscheidungen des Erstgerichtes: 1) Beschluß des Erstgerichtes ON 150: Mit Antrag vom 12. Mai 1987 hatte der Verpflichtete ua die Vornahme einer neuen Schätzung und die Absetzung des Versteigerungstermins vom 12. Juni ... mehr lesen...
Norm: EO §142
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Jahresfrist des § 142 EO kommt es nur auf den Tag der Entscheidung des (Erst-) Gerichtes an. Entscheidungstexte 3 Ob 180/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1983 3 Ob 180/82 EvBl 1983/107 S 461 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002709 Doku... mehr lesen...
Norm: EO §142KO §119
Rechtssatz: Die im Rahmen der Durchführung einer kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaft vorgenommene Schätzung ist als Schätzung aus Anlaß eines "Versteigerungsverfahren" zu qualifizieren. Entscheidungstexte 3 Ob 56/76 Entscheidungstext OGH 18.05.1976 3 Ob 56/76 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §142EO §239 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 239 Abs 1 Z 3 EO gilt nicht für Fälle, in welchen die Zugrundelegung einer anderen Schätzung gegen § 142 EO verstößt. Entscheidungstexte 3 Ob 56/76 Entscheidungstext OGH 18.05.1976 3 Ob 56/76 3 Ob 180/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1983 3 Ob 180/82 Beisatz: Ob... mehr lesen...
Norm: EO §140EO §142RSchO §31
Rechtssatz: Eine Neuschätzung der zu versteigernden Liegenschaft ist zulässig, wenn sich die für die Bewertung maßgeblichen Umstände nachträglich wesentlich ändern. Diese Umstände sind im Antrag glaubhaft zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 235/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 3 Ob 235/74 European Case... mehr lesen...
Norm: EO §142RSchO §31
Rechtssatz: Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gem § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424). Entscheidungstexte 1 Ob 208/74 Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Norm: EO §140EO §142RSchO §31
Rechtssatz: 1.) Eine wesentliche und dauernde Änderung der Liegenschaft macht eine neuerliche Schätzung nötig (Neumann-Lichtblau 4. Aufl II 1159 f). 2.) Änderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen und in der Marktlage können eine neuerliche Schätzung rechtfertigen. Entscheidungstexte 1 Ob 208/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 208/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §140EO §142RSchO §31
Rechtssatz: Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gemäß § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424). Entscheidungstexte 1 Ob 208/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §142EO §200 Z1EO §204
Rechtssatz: Zur Überprüfbarkeit eines Übernahmsantrages bedarf es einer Ermittlung und Feststellung des Schätzwertes. Entscheidungstexte 3 Ob 137/72 Entscheidungstext OGH 07.12.1972 3 Ob 137/72 RPflSlgE 1974/125 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002710 ... mehr lesen...
Norm: EO §142KO §119 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens einer Schätzung im Konkursverfahren eine neuerliche Schätzung im Versteigerungsverfahren zulässig und notwendig ist, steht nicht dem Konkursgericht, sondern dem um Durchführung der Versteigerung ersuchten Bezirksgericht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 72/71 Entscheidungstext OGH 07.04.1971 5 Ob 72/71 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 CEO §66EO §142EO §239 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wurde vom Exekutionsgerichte auf Antrag des betreibenden Gläubigers eine Neubestimmung des Schätzwertes angeordnet und zur Einvernehmung des mit der Besichtigung der Liegenschaft beauftragten Sachverständigen eine Tagsatzung anberaumt, so ist gegen diesen Beschluß ein Rekurs zulässig. Der Gläubiger ist berechtigt, sich gegen einen Schätzwert zu wehren, der sich so geändert hat, daß die Durc... mehr lesen...