RS OGH 2006/6/27 3Ob110/06g

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Veröffentlicht am 27.06.2006
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Norm

EO §142
EO §239 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die nur nach Durchführung von Erhebungen (Bescheinigungen) zu beantwortende Frage des Eintritts von wertbestimmenden Veränderungen der Beschaffenheit der Liegenschaft seit der Gutachtenserstattung in einem gerichtlichen Vorverfahren, also die Frage nach der weiterhin bestehenden materiellen Richtigkeit des schon vorliegenden Schätzungsgutachtens, unterliegt dem Anfechtungsausschluss nach § 239 Abs 1 Z 3 EO, wenn darüber in einem Beschluss des Exekutionsgerichts gemäß § 142 Abs 1 EO entschieden wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121000

Dokumentnummer

JJR_20060627_OGH0002_0030OB00110_06G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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