Norm
EO §140Rechtssatz
Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gemäß § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002834Dokumentnummer
JJR_19741204_OGH0002_0010OB00208_7400000_003