RS OGH 1974/12/4 1Ob208/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1974
beobachten
merken

Norm

EO §140
EO §142
RSchO §31

Rechtssatz

Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gemäß § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 208/74
    Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 208/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002834

Dokumentnummer

JJR_19741204_OGH0002_0010OB00208_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten