RS OGH 1974/12/4 1Ob208/74

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Veröffentlicht am 04.12.1974
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Norm

EO §142
RSchO §31

Rechtssatz

Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gem § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 208/74
    Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 208/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002699

Dokumentnummer

JJR_19741204_OGH0002_0010OB00208_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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