B e g r ü n d u n g: Die Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch KG 34057 Oberwart EZ *****. Mit rechtskräftigem Wechselzahlungsauftrag vom 05.05.2003 des Landesgerichtes Eisenstadt zu 27 Cg 81/03k wurde die Zweitverpflichtete Martina Ehrlich schuldig erkannt, der betreibenden Partei EUR 72.670,-- s.A. zu zahlen. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 30.12.2004, AZ 11 R 75/04m, wurde die hier Erstverpflichtete V***** E***** schuldig erkannt, die E... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §129
Rechtssatz: 1. Eine Zwangsverwaltung ist auch von Anteilen an Liegenschaften möglich. Die Bewilligung einer Zwangsverwaltung eines Anteils bildet gegenüber der Bewilligung der Zwangsverwaltung der gesamten Liegenschaft ein Minus. Ein Hälfteeigentümer kann die Zwangsverwaltung der gesamten Liegenschaft nur hinsichtlich seines Anteils bekämpfen. 2. Weder ein Veräußerungs- und Belastungsverbot noch ein Nachlegat hindert die Bew... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §129EO §130
Rechtssatz: Erfolgt die Einstellung der Zwangsverwaltung auf Antrag des betreibenden Gläubigers oder ist aus anderen Gründen ein Rekurs gegen den Einstellungsbeschluß von vornherein nicht zu erwarten, empfiehlt es sich, den die Rechtswirkungen der Einstellung durchführenden Beschluß mit dem Einstellungsbeschluß zu verbinden. Entscheidungstexte 3 Ob 152/89 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §120EO §129MG §42
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung ist trotz rechtsgültiger Verfügung des Hauseigentümers iS des § 42 Abs 2 MG aufrecht zu erhalten, wenn außer den abgetretenen Hauptmietzinsen noch andere Nutzungen und Einkünfte der verwalteten Liegenschaft vorhanden sind oder wenn der betreibende Gläubiger auf die abgetretenen Hauptmietzinse zumindest für die Dauer der Zwangsverwaltung ausdrücklich oder konkludent verzichtet; in diese... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §119EO §129MG §42
Rechtssatz: Wurden die Hauptmietzinse rechtsgültig abgetreten - sie sind damit keine Erträgnisse iS der §§ 97 Abs 3, 119 Abs 1 EO der verwalteten Liegenschaft -, wird die Zwangsverwaltung in der Regel auch dann gem § 129 Abs 2 EO einzustellen sein, wenn Zessionar die betreibende Gläubigerin ist. Entscheidungstexte 3 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Am 24. Dezember 1962 beantragte der betreibende Gläubiger die Bewilligung der Exekution durch Zwangsverwaltung der Liegenschaft EZ. 18 KG. M. samt den in U. gelegenen Überlandgrundstücken. Vor Erledigung dieses Antrages durch das Erstgericht, und zwar am 25. Dezember 1962, verstarb die Verpflichtete, deren Eigentumsrecht an der Liegenschaft EZ. 18 der KG. M. mit der Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution zugunsten der röm. kath. Pfarrkirche W. einverleibt ist. Mit Bes... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund eines vom Gläubigerausschuß genehmigten Berichtes des Masseverwalters den Konkurs wegen Vermögensmangels gemäß § 166 Abs. 2 KO. aufgehoben. Der Bericht des Masseverwalters lautete dahin, daß außer dem Unternehmen des Gemeinschuldners (Zementwarenerzeugung), über welches mit Beschluß des Bezirksgerichtes Schwechat vom 28. Februar 1950 die Zwangsverwaltung eingeleitet worden war, kein Vermögen vorhanden sei. Der letztgenannte Beschluß ordnete die Verwertung... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den rekursgerichtlichen Beschluß auf Wiederherstellung der Löschung der Anmerkung der Zwangsverwaltung. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Mit Beschluß vom 13. November 1945 bewilligte das Erstgericht unter anderem die Exekution durch Zwangsverwaltung der der verpflichteten Partei gehörigen Liegenschaft, Grundbuch N., EZ. 1165, Haus in der Z.gasse, bestellte einen Zwangsverwalter, führte diesen in die Liegenschaft ei... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 I, EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §129ZPO §477
Rechtssatz: Die Nichtigerklärung des Zwangsverwaltungsverfahrens, unbeschadet der Exekutionsbewilligung und der Zwangsverwalterbestellung, hat nicht die Unwirksamkeit der inzwischen nach § 129 Abs 4 EO erfolgten Einstellung des Exekutionsverfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 3 Ob 85/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3... mehr lesen...
Norm: EO §129
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Zwangsverwaltung zur Befriedigung zu dem Zwecke, um die Liegenschaft in einem verkaufsfähigen Zustande zu erhalten. Wenn die Erträgnisse nur den Aufwand für die Erhaltung des Wertes decken, ist eine Befriedigung des betreibenden Gläubigers nicht zu erwarten. Entscheidungstexte 1 Ob 1286/27 Entscheidungstext OGH 20.12.1927 1 Ob 1286/27 ... mehr lesen...
Norm: EO §129
Rechtssatz: Einstellung der Zwangsverwaltung bei Unmöglichkeit der Bezahlung eines nennenswerten Teiles der Zinsen der Forderung des betreibenden Gläubigers. Entscheidungstexte 1 Ob 460/27 Entscheidungstext OGH 11.05.1927 1 Ob 460/27 SZ 9/115 3 Ob 203/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 203/88 ... mehr lesen...