Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ *****, GB *****, samt dem darauf Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Mehrparteienhaus befindet sich seit 2007 im Alleineigentum der E***** Gesellschaft mbH. Die beklagte Partei ist dort seit 1986 Mieterin einer ca 52 m² großen Wohnung. Das Objekt befindet sich in einem baufälligen Zustand, ist aber - nach Durchführung von Sofortmaßnahmen - derzeit nicht mehr akut einsturzgefährdet. Die Bauwerkspfahlgründung ist nicht ausreichend standsicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...
Begründung: Die im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden zwei Liegenschaften (ein Appartementhotel mit Waldgrundstücken) wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 5. Juni 2007 der Tochter der Verpflichteten um das Meistbot von 800.000 EUR als Ersteherin zugeschlagen (ON 35). Die Ersteherin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der I***** Vertriebs GmbH (im Folgenden nur GmbH), die ihrerseits offenbar Mieterin war. Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 wurde die Er... mehr lesen...
Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel-Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim Erstgericht war ihr Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch einverleibt. Mit ihrer am 10. Mai 2007 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung zum 30. September 2007 kündigten die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Norm: EO §109EO §112 Abs1MRG §6 Abs2MRG §18MRG §19 Abs2
Rechtssatz: a) Ein Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an den Vermieter in einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG bildet einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel. An ihn sind bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gebunden. Sie sind Verpflichtete im Exekutionsverfahren. b) Die Vollstreckung eines Auft... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3EO §109 Z4
Rechtssatz: 1. Der Rekurs gegen einen Beschluss, durch welchen dem Zwangsverwalter Anweisungen über die Art und Weise der Verwaltung erteilt werden, ist unzulässig. Wenn das Erstgericht den Zwangsverwalter anweist, eine Bestandzinsklage einzubringen, handelt es sich um eine Anweisung im Sinne der § 109 Z 4 EO bzw. § 132 Z 3 EO. 2. Für die klagsweise Geltendmachung von fälligen Mietzinsen durch den Zwangsverwalter ist ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Der betreibenden Partei wurde aufgrund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Eisenstadt vom 26.08.2003, AZ 27 Cg 144/03z, gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 360.000,-- s.A. die Zwangsverwaltung der Liegenschaft KG 34058 Pinkafeld EZ ***** bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Mag. J***** A***** bestellt. Die Einführung des Zwangsverwalters fand am 19.10.2004 statt. In seinem Bericht vom 22.05.2005 (O... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3EO §109 Z4
Rechtssatz: 1. Der Rekurs gegen einen Beschluss, durch welchen dem Zwangsverwalter Anweisungen über die Art und Weise der Verwaltung erteilt werden, ist unzulässig. Wenn das Erstgericht den Zwangsverwalter anweist, eine Bestandzinsklage einzubringen, handelt es sich um eine Anweisung im Sinne der § 109 Z 4 EO bzw. § 132 Z 3 EO. 2. Für die klagsweise Geltendmachung von fälligen Mietzinsen durch den Zwangsverwalter ist ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei KR Brigitte J*****, als Zwangsverwalterin von mit Wohnungseigentum verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schlein, Rechtsanwalt in Wien, gege... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs1EO §99EO §109
Rechtssatz: In der Zwangsverwaltung bewirkt die nach Bestellung des Zwangsverwalters wirksam gewordene Aufschiebung, wenn nicht auch die Aufhebung der Bestellung nach § 43 Abs 2 EO bewilligt wird, nicht, dass sich der Zwangsverwalter ab nun der Verwaltung zu enthalten hätte und die Verwaltung wieder an den Verpflichteten zurück fiele. Die Aufschiebung hat nur die Wirkung, dass der Verwaltungserlös nicht zu verteil... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §109
Rechtssatz: Die in § 99 Abs 1 EO vorgesehene Verständigung des Verpflichteten, dass er sich jeder Verfügung über die von der Exekution betroffenen Gegenstände zu enthalten habe und sich an der Geschäftsführung des Verwalters gegen dessen Willen nicht beteiligen dürfe, hat für die Zwangsverwaltung keine eigene Wirkung, sondern nur die Bedeutung einer Belehrung. Die Befugnis des Verwalters zur Verwaltung beginnt gemäß § 109 Ab... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten Exekution durch Zwangsverwaltung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung verbunden ist, bewilligt. Das Erstgericht schob diese Exekution mit rechtskräftigem Beschluss vom 18. Jänner 2005 gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 7.200 EUR gemäß § 42 Abs 1 Z 5 EO bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Impugnationsprozesses auf. Der Verpflichtete erlegte am 13. April 2005 die Sicherheit... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Eigentümers einer Liegenschaft in Maria Enzersdorf mit einem "villenartigen Objekt" wurde mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 der Konkurs eröffnet. Dieses Verfahren ist anhängig. Zur Sicherung der Forderungen einer Bank gegen den Eigentümer wurden als Belastung dessen Liegenschaft 1995 und 1997 drei Höchstbetragspfandrechte bücherlich einverleibt. Die 1997 verbücherten Pfandrechte beruhten nach dem Grundbuchsstand vom 6. Juli 2004 (Beilage ./A) auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 3. 1. 2003 vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien zum Zwangsverwalter einer Liegenschaft in Wien bestellt. Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung in dem Haus, das sich auf dem Zwangsverwaltungsobjekt befindet. Er hatte aufgrund des rechtskräftigen Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien im Verfahren 41 Msch 47/99i eine Forderung von EUR 7.377,60 sA gegen den Vermieter als Eigentümer der zwangsverwalteten Liegenschaft. Mit Schreib... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AcABGB §1438 EABGB §1441EO §109EO §110EO §111 Abs1
Rechtssatz: Nach der Übergabe des Exekutionsobjekts an den Zwangsverwalter kann der Mieter eines Bestandobjekts auf der verwalteten Liegenschaft gegen Mietzinsforderungen des Verpflichteten als Vermieter jedenfalls mit Forderungen aufrechnen, die gegen den Verpflichteten bereits bestanden. Diese Aufrechnungsbefugnis betrifft auch Mietzinsforderungen, die erst nach der Übergabe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 3. 1. 2003 vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien zum Zwangsverwalter einer Wiener Liegenschaft bestellt. Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung in dem Haus auf dem Zwangsverwaltungsobjekt. Sie hatte zufolge des rechtskräftigen Sachbeschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 19. 3. 2001 eine Forderung von 3.367,71 EUR gegen den Vermieter als Eigentümer der zwangsverwalteten Liegenschaft. Mit dem Schreiben ihres Bevollmächtigten an d... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. Heinz K***** abberufen und gleichzeitig Dr. Stefan L***** zum neuen Masseverwalter bestellt wurde. Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. H... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Unterlassungsexekution (§ 355 EO). Exekutionstitel ist der im Verfahren AZ 5 Msch 71/98f des Bezirksgerichts für ZRS Graz ergangene Sachbeschluss des Obersten Gerichtshofs vom 28. 9. 1999, AZ 5 Ob 222/99d, wonach die verpflichtete Partei die Errichtung einer Tiefgarage auf den Grundstücken (GSt) 743, 744/1 und 744/2 der EZ 442 GB ***** G***** sowie auf den Grundstücken 739/1, 741/1, 741/3, 742/1 und 742/2 der E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wohl hat der Zwangsverwalter gemäß § 109 Abs 2 EO alle zur ordnungsgemäßen und vorteilhaften wirtschaftlichen Benützung der ihm übergebenen Liegenschaft dienenden Veranstaltungen zu treffen, und ist gemäß Abs 3 dieser Gesetzesstelle kraft seiner Bestellung befugt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen und alle Klagen anzustrengen, welche zur Durchführung der Zwangsverwaltung erforderlich sind; diese Maßnahme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Rekurs des Zwangsverwalters gegen eine vom Verpflichteten erwirkte Anmerkung der Abtretung der Hauptmietzinse gemäß § 42 MRG wies das Rekursgericht das entsprechende Begehren ab. Dies mit der
Begründung: , dass der verpflichtete Liegenschaftseigentümer zum Zeitpunkt der Abtretung der Hauptmietzinse (27. 7. 2001) nicht zur Verfügung über die Mieteinnahmen aus der betroffenen Liegenschaft, insbesondere nicht zur Abtretung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §109EO §110EO §111, EO §112
Rechtssatz: Der Zwangsverwalter hat alle Verfügungen, die der Wirtschaftsbetrieb gewöhnlich mit sich bringt, selbständig zu treffen. Demgemäß ist er auch zur klageweisen Geltendmachung fälliger Mietzinse ohne Genehmigung des Exekutionsgerichts berechtigt. Nichts anderes gilt für Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen auf Zahlungen des Bestandzinses, wie etwa au... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge nur noch: Kläger) wurde zum Zwangsverwalter einer Liegenschaft bestellt und am 21. 12. 2000 in sein Amt eingeführt. Die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge nur noch: Beklagte) ist Hauptmieterin mehrerer Bestandobjekte auf dieser Liegenschaft. Mit der Mietzinsklage (gerichtet auf Zahlung rückständiger Mietzinse aus dem Zeitraum Jänner bis April 2001 in der Höhe von S 808.300) verband der Kläger den Antrag auf zwangsweise Besch... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, die Zweitklägerin ist an dieser fruchtgenussberechtigt. Die Kläger begehrten von der beklagten Partei, gestützt auf § 1118 zweiter Fall ABGB und auf titellose Benützung, die Räumung der von dieser in dem Haus gemieteten Räumlichkeiten laut Beschreibung in der "einen integrierenden Bestandteil des Urteils bildenden Flächenberechnung des DI Harald L***** und im Untergeschoßplan" der näher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, deren Zwangsverwaltung am 10. 4. 1997 bewilligt und für die ein Zwangsverwalter ernannt wurde. Mit Beschluss vom 25. 3. 1999 wurde die bewilligte Exekution durch Zwangsverwaltung auf Antrag der betreibenden Partei gemäß § 129 Abs 4 EO eingestellt. Während aufrechter Zwangsverwaltung haben die Streitteile am 8. 3. 1998 einen Pachtvertrag über den auf der Liegenschaft befindlichen Kfz-Betrieb geschloss... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §98EO §103EO §109KO §7
Rechtssatz: Der Verpflichtete wird weder durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung noch durch die Einführung des Zwangsverwalters geschäftsunfähig oder prozessunfähig. Von anhängigen Zivilverfahren ist der Zwangsverwalter zu verständigen. Es steht ihm frei, in diese an Stelle des Verpflichteten einzutreten. Entscheidungstexte 1 Ob 23/01s Entsche... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist ... mehr lesen...
Begründung: Johann H***** ist Alleineigentümer der Liegenschaften EZ *****und EZ***** je des Grundbuches*****. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schärding vom 17.3.1999, 2 E 556/99z-2, wurde der betreibenden Partei R***** AG, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 12,877.373,-- sA die Zwangsverwaltung der beiden eingangs angeführten Liegenschaften (sowie anderer Liegenschaften der verpflichteten Partei Johann H*****) bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde der ... mehr lesen...