Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 9. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, daß ein am 19. Oktober 1989 an einer näher bezeichneten Baustelle verwendetes Gerüst im einzelnen beschriebene Mängel aufgewiesen habe. Er habe dadurch drei Übertretungen des § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), je eine Übertretung des § 46 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein den Arbeitnehmern gegenüber ausgesprochenes Verbot, ein bestimmtes Gerüst zu verwenden, ist für sich allein nicht geeignet, die Verletzung von Vorschriften der BArbSchV oder der AAV zu verhindern. Dazu bedürfte es auch einer entsprechenden, wirksa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Übertretungen nach § 46 Abs 5, § 46 Abs 6 und § 46 Abs 11 AAV einerseits und nach § 28 Abs 3 und § 31 Abs 3 BArbSchV anderseits handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178; E 28.10.1991, 91/19/0227). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung der Tatbestände des § 46 Abs 5, des § 46 Abs 6 und des § 46 Abs 11 AAV sowie des § 28 Abs 3 und des § 31 Abs 3 BArbSchV kommt es nicht darauf an, ob die Prüfung des Gerüstes iSd § 32 BArbSchV stattgefunden hat, sondern darauf, ob das... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0134, verwiesen, womit der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde, weil die belangte Behörde das dem Beschwerdeführer vorgeworfene Verhalten nicht dem § 33 Abs. 5 der Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 267/1954 (BV), sondern dem § 46 Abs. 5 AAV unterstellt habe. Im fortgesetzten Verfahr... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs5;ASchG 1972 §33 Abs1 lita Z12;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV §33 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180029.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmten Ges.m.b.H., die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer näher angeführten Kommanditgesellschaft sei, als gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 23. Oktober 1990 auf einer näher angeführten Baustelle ein namentlich genannter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs5;BArbSchV §19 Abs3;BArbSchV §33 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die "Priorität" der BArbSchV im Verhältnis zur AAV bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten kommt auch dann zum Tragen, wenn in beiden Vorschriften sinngemäß dasselbe angeordnet wird, wie das etwa in bezug auf die "Dichte" des Gerüstbelages zutrifft. ... mehr lesen...
I 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 11. September 1990 war der nunmehrige Beschwerdeführer unter Punkt 1) schuldig erkannt worden - nur insoweit ist das Straferkenntnis im vorliegenden Fall von Belang - es, wie dies am 14. März 1990 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates anläßlich einer Unfallerhebung auf der Baustelle "Hotel S" in P festgestellt worden sei, als verantwortlicher Arbeitgeber unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, daß "der Gerüstbel... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs3;BArbSchV §19 Abs4;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung der Übertretungen nach § 46 Abs 5 und § 46 Abs 6 AAV in Zusammenhang mit § 19 Abs 3 und § 19 Abs 4 BArbSchV ist es unerheblich, ob die unzureichende Ausführung eines Gerüstes ursächlich für die Verletzung des Arbeitnehmers war, ebenso, ob überhaupt ein am betreffenden Gerüst tätig... mehr lesen...