Begründung: Der Erstantragsteller ist der Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 1665 und 1670 je GB *****. Auf beiden Liegenschaften ist sub A2-LNR 3a bzw 4a jeweils zu TZ „1202/1883 7366/1983 2003/1992" ein näher bezeichnetes, inhaltlich übereinstimmendes „Recht des Fischens" ersichtlich gemacht. Die Zweitantragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1165 GB *****. Die Drittantragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 97 GB ***** und der Viertantragste... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 20. 4. 2006, GZ 50 E 59/06p-2, gegen die R***** GesmbH unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft GB 01006 Landstraße EZ *****, B-LNR 23, 30, 32 und 33 bewilligt. Für die Antragsgegnerin war zu diesem Zeitpunkt nur auf dem Anteil B-LNR 32 ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt (C-LNR 71). Weiters wurde der Antragsgegnerin die Zwangsversteigerung auch hinsichtlic... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 66 Grundbuch *****, bestehend aus der Bauparzelle 156. Dr. Karl Heinz M***** ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 7. 1977 zu 5/1769-Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1304 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 598 und 154. Mit seinen Anteilen ist Wohnungseigentum an G 46 verbunden. Heidi Adelheid B***** und Wolfgang Alfred S***** sind aufgrund des Kaufvertrages vom 14. 2.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 4. 2000 bewilligte das Bezirksgerichts Innere Stadt Wien im Verfahren 72 E ***** der betreibenden Partei aufgrund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes für den ***** und ***** Bezirk Wien, S***** und G***** vom 12. 4. 2000 zur Sicherstellung der Forderung an Umsatz- und Einkommenssteuer über ATS 904.561 sA (1996 bis 1998) die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes hinsichtlich des 1/3-Anteiles des Verpflichteten, Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers verstarb am 1. 6. 1996. Er hatte dem zweiten Sohn Horst S***** mit Übergabsvertrag vom 23. 6. 1971 eine Liegenschaft in Kitzbühel mit einer dort befindlichen Kraftfahrzeugwerkstätte übergeben. Der Sohn hatte Pfandrechte zu übernehmen und verschiedene Gegenleistungen zu erbringen. Der Übernehmer verstarb bereits am 25. 1. 1972. Die Beklagten sind seine Ehefrau und die beiden Töchter. Der Nachlass wurde der Witwe (der Erstbeklagten) zu 5/8 und den T... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des BG St. Pölten vom 16. 3. 2000 wurde zu TZ 1612/00 die Einverleibung eines Pfandrechts für die Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.000,-- ob der Liegenschaft EZ ***** bewilligt und unter C-LNR 3 vollzogen. In weiterer Folge hat das BG St. Pölten zu TZ 5171/01 die Einverleibung eines Pfandrechts im Höchstbetrag von ATS 845.000,-- für die V***** reg GenmbH bewilligt. Beim Vollzug dieses Beschlusses wurde irrtümlich das zu C-LNR 3 (TZ 1612/00) einv... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 787/4480stel Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Die Revisionsrekurswerber sind Miteigentümer, auch mit ihren Anteilen ist Wohnungseigentum verbunden. Grundlage der Einverleibung des Rechtsvorgängers der Antragstellerin (sie ist Erbin) war der Kaufvertrag und das Übereinkommen vom 23. September 1960. Darin ist geregelt, dass mit den genannten Anteilen Wohnungseigentum a... mehr lesen...
Begründung: Die in Libyen wohnhaften Kläger sind die Witwe und die Kinder des am 21. 12. 1996 in Wien verstorbenen Rafalla E*****. Dieser hatte sich im Jahr 1988 in Wien einer Zahnbehandlung unterzogen, die über seinen Wunsch unter Anwendung einer Vollnarkose durchgeführt wurde. Diese hatte die beklagte Fachärztin vorgenommen. Im Zuge der Behandlung kam es zu einem Herzstillstand. Es wurde eine Reanimation durchgeführt. Der Patient fiel in ein Koma, aus dem er bis zu seinem Ableben ... mehr lesen...
Norm: GBG §104 Abs3GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Gleich § 21 Abs 3 GUG, bei dem dies in den EB zur seinerzeitigen Regierungsvorlage unmissverständlich zum Ausdruck gebracht (siehe dazu die Wiedergabe der EB bei Dittrich - Angst - Auer, GUG, 39) und von der Judikatur dann auch ausdrücklich anerkannt wurde (NZ 1991,253), bezweckt § 104 Abs 3 GBG mit seiner Einschränkung der Möglichkeiten zur Berichtigung fehlerhafter Grundbuchseintragungen den Schutz ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** der KG N***** stehen im gleichteiligen Miteigentum der Maria R***** und des Karl R*****. Vor der Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung war auf den Eigentumsanteilen der Maria R***** ein Simultanpfandrecht für höchstens S 3 Mio zu Gunsten der W***** Sparkasse einverleibt, wobei die EZ ***** als Haupteinlage und die EZ ***** als Nebeneinlage bezeichnet war. Bei der Umstellung des Grundbuches wurde d... mehr lesen...
Norm: GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Grundbuchsberichtigung im Zuge der Umstellung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung ist nach objektiven Kriterien des Vertrauensschutzes zu beurteilen und nicht nach der Gutgläubigkeit oder Schlechtgläubigkeit konkreter Personen. Entscheidungstexte 5 Ob 21/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob 21/91 Veröff: NZ ... mehr lesen...
Norm: GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Schon nach dem Wortlaut schließt die Versäumung der hier genannten Frist lediglich die Berichtigung mit Wirkung gegen dritte Personen unabhängig von deren gutem Glauben aus. Entscheidungstexte 4 Ob 506/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 506/91 Veröff: SZ 64/18 = EvBl 1991/88 S 384 = JBl 1991,518 = ecolex 1991,680 (Hoyer) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Umstellung des Grundbuches des Bezirksgerichtes H***** auf automationsunterstütze Datenverarbeitung wurde das umgestellte Grundbuch am 1.7.1988 eröffnet. In dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch war im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** unter COZ 9 c) folgende Eintragung aufgeschienen: "8. Dezember 1932, 3898 Auf Grund des Kaufvertrages vom 25.November 1932 wird das Vorkaufsrecht zu Gunsten des Alfons und Josef St***** Söhne der Verkäufer... mehr lesen...
Norm: GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Wortlaut und Zweck des GUG verbieten die Annahme, daß die Versäumung der in § 21 Abs 3 GUG bestimmten Frist für einen Antrag auf Berichtigung durch Aufnahme einer bei der Ersterfassung nicht mehr gespeicherten Eintragung in das umgestellte Grundbuch das Erlöschen des davon betroffenen bücherlichen Rechtes bewirke. In Wahrheit hat der Fristablauf nur Auswirkungen auf das materielle Publizitätsprinzip: Weil nach sec... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Mit § 21 Abs 3 GUG nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers der Schutz des Vertrauens auf das (umgestellte) Grundbuch während der ersten sechs Monate nach der Umstellung außer Kraft gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann der Grundbuchsstand mit Sicherheit daher nur durch Einsicht in das "neue" und in das "alte" Grundbuch festgestellt werden. Einem rechtsgeschäftlichen Erwerber gegenüber gilt daher auch d... mehr lesen...
Norm: GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Kommt ein Gutglaubensschutz nicht in Frage, kann auch der in § 21 Abs 3 GUG normierte Ausschluß des Berichtigungsrechts nicht zum Tragen kommen. Entscheidungstexte 5 Ob 24/89 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 5 Ob 24/89 Veröff: NZ 1989,274 5 Ob 21/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §798GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Da der Erbe durch die Universalsukzession die volle Herrschaft über den Nachlaß erhält und Schuldner der Erbschaftsgläubiger wird, also im wesentlichen die Person des Erblassers "fortsetzt", werden durch eine Berichtigung der Eintragungen im Lastenblatt der ererbten Liegenschaft nach § 21 GUG durch Aufnahme des nicht miteingespeicherten Vorkaufsrechts ein bücherliches Recht einer "dritten Person"... mehr lesen...
Begründung: Die Katastralgemeinde Maria Wörth des Grundbuches des Bezirksgerichtes Klagenfurt wurde am 1.März 1984 auf automationsunterstützte Datenverarbeiten (ADV) umgestellt. Dabei unterblieb die Aufnahme einer Eintragung, und zwar der zu TZ 912/54 bei der damals im Eigentum der Brigitte M***, geborene T*** gestandenen Liegenschaft EZ 13 KG Maria Wörth erfolgten Einverleibung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Marianne W***, geborene T***. Der Nachlaß der am 29.März 1984 verstor... mehr lesen...