Norm: JWG §18 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 18 JWG § 18 Z 5 JWG aufgehoben durch UeKindG BGBl 1970/342 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102262 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_000JWG00018_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BIPRG §27JWG §17JWG §18
Rechtssatz: Die gesetzliche Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren ist nach den Sachnormen des jeweiligen Unterhaltsstatutes so zu beurteilen, als ob es sich für diese Rechtsordnung um einen reinen Inlandsfall handeln würde. Das bedeutet für die besonders häufigen Fälle, in denen das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (also im Forumstaat) hat, daß die Frage der gesetzlichen Vertretung im ... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 CABGB §245JWG §16JWG §17JWG §18
Rechtssatz: In ihrer Funktion als Amtsvormund ist die Bezirksverwaltungsbehörde nicht Verwaltungsbehörde, sondern Vormund nach bürgerlichem Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 594/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 594/79 Veröff: SZ 52/88 = RZ 1980/30 S 137 10 Os 197/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: JWG §17JWG §18 Z1
Rechtssatz: Der Amtsvormund hat das Recht, ohne Genehmigung des Gerichtes Vereinbarungen nicht nur über die Höhe des Unterhalts, sondern auch über die Zahlungsmodalitäten, insbesondere über die Leistungsfrist zu schließen, mag auch der Unterhalt vom Gericht bestimmt worden sein. Entscheidungstexte 3 Ob 44/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 3 Ob 44/74 ... mehr lesen...
Norm: JWG §17JWG §18 Z1
Rechtssatz: Der Amtsvormund hat das Recht, ohne Genehmigung des Gerichtes Vereinbarungen nicht nur über die Höhe des Unterhalts, sondern auch über die Zahlungsmodalitäten, insbesondere über die Leistungsfrist zu schließen, mag auch der Unterhalt vom Gericht bestimmt worden sein. Entscheidungstexte 3 Ob 44/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 3 Ob 44/74 ... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z7
Rechtssatz: Die Befreiung der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund von der Rechnungslegungspflicht bezieht sich auch auf die Schlußrechnung. Entscheidungstexte 6 Ob 312/69 Entscheidungstext OGH 17.12.1969 6 Ob 312/69 Veröff: EvBl 1970/148 S 241 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z7
Rechtssatz: Die Befreiung der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund von der Rechnungslegungspflicht bezieht sich auch auf die Schlußrechnung. Entscheidungstexte 6 Ob 312/69 Entscheidungstext OGH 17.12.1969 6 Ob 312/69 Veröff: EvBl 1970/148 S 241 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EG über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaften BGBl 1928/194 §3JWG §18 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit bzw Voraussetzungen einer Klage auf Feststellung der Nichtvaterschaft nach einem Anerkenntnis vor dem Jugendamt. (Unter Berücksichtigung der Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des JWG sowie der bisherigen Judikatur und der davon abweichenden Lehre in Klang 2.Auflage). Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EG über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaften BGBl 1928/194 §3JWG §18 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit bzw Voraussetzungen einer Klage auf Feststellung der Nichtvaterschaft nach einem Anerkenntnis vor dem Jugendamt. (Unter Berücksichtigung der Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des JWG sowie der bisherigen Judikatur und der davon abweichenden Lehre in Klang 2.Auflage). Ents... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z7
Rechtssatz: Die Befreiung des Amtsvormundes von der Verpflichtung, die Vermögenswerte seines Mündels unter Sperre zu legen, betrifft auch das dem Mündel während der Dauer der Amtsvormundschaft zugekommene Vermögen. Entscheidungstexte 4 Ob 542/67 Entscheidungstext OGH 05.09.1967 4 Ob 542/67 Veröff: RZ 1968,75 Europe... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z7
Rechtssatz: Die Befreiung des Amtsvormundes von der Verpflichtung, die Vermögenswerte seines Mündels unter Sperre zu legen, betrifft auch das dem Mündel während der Dauer der Amtsvormundschaft zugekommene Vermögen. Entscheidungstexte 4 Ob 542/67 Entscheidungstext OGH 05.09.1967 4 Ob 542/67 Veröff: RZ 1968,75 Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §238ABGB §262AußStrG §203 ffAußStrG §217JWG §18 Z7
Rechtssatz: Es ist mit §§ 238, 262 ABGB offenbar unvereinbar, eine von einem solchen Dritten dem Gericht übermittelte Abrechnung, solange sich der Vormund nicht mit ihr identifiziert hat, als Abrechnung (Schlußrechnung) zu behandeln, durch einen Sachverständigen (auf Kosten des Mündels) überprüfen zu lassen und dergleichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238ABGB §262AußStrG §203 ffAußStrG §217JWG §18 Z7
Rechtssatz: § 18 Z 7 JWG befreit die Bezirksverwaltungsbehörde nicht von der durch §§ 238, 262 ABGB, 217 AußStrG normierten Verpflichtung, das vorhandene Vermögen und seine Übergabe an das volljährig gewordene Mündel auszuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 137/64 Entscheidungstext OGH 08.10.1964 1 Ob 137/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238ABGB §262AußStrG §203 ffAußStrG §217JWG §18 Z7
Rechtssatz: Es ist mit §§ 238, 262 ABGB offenbar unvereinbar, eine von einem solchen Dritten dem Gericht übermittelte Abrechnung, solange sich der Vormund nicht mit ihr identifiziert hat, als Abrechnung (Schlußrechnung) zu behandeln, durch einen Sachverständigen (auf Kosten des Mündels) überprüfen zu lassen und dergleichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238ABGB §262AußStrG §203 ffAußStrG §217JWG §18 Z7
Rechtssatz: § 18 Z 7 JWG befreit die Bezirksverwaltungsbehörde nicht von der durch §§ 238, 262 ABGB, 217 AußStrG normierten Verpflichtung, das vorhandene Vermögen und seine Übergabe an das volljährig gewordene Mündel auszuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 137/64 Entscheidungstext OGH 08.10.1964 1 Ob 137/64 ... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Bedeutung eines gemäß § 18 Z 3 JWG abgeschlossenen "vorläufigen" Unterhaltsvergleiches. Entscheidungstexte 5 Ob 274/61 Entscheidungstext OGH 13.09.1961 5 Ob 274/61 5 Ob 696/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 5 Ob 696/82 European Case L... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Bedeutung eines gemäß § 18 Z 3 JWG abgeschlossenen "vorläufigen" Unterhaltsvergleiches. Entscheidungstexte 5 Ob 274/61 Entscheidungstext OGH 13.09.1961 5 Ob 274/61 5 Ob 696/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 5 Ob 696/82 European Case L... mehr lesen...
Norm: ZPO §26JWG §18 BGBl 1954/99
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde darf nicht nur eigene, sondern auch fremde, allenfalls auch Ersuchen der zuständigen ausländischen Behörde auch ausländische Mündel vertreten. Entscheidungstexte 1 Ob 64/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 1 Ob 64/59 Veröff: JBl 1959,503 = SZ 32/36 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 GBG 13.07.1928 BGBl 1928/194 §3JWG §18
Rechtssatz: Zur Frage, ob der von einem Zeugen vor dem Bezirksjugendamt bzw dem Richter erfolgten Bejahung der Frage, ob er die Vaterschaft anerkenne, verbunden mit dem Beisatze, bevor er zahle, heirate er die Mutter des klagenden Kindes, eine ausschlaggebende Bedeutung zukomme. Entscheidungstexte 7 Ob 452/56 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CG über die erweiterte Berufsvormundschaft §2 Z1JWG §18
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht kann nicht in einem laufenden Prozeß dadurch eingreifen, daß es der Berufsvormundschaft die Genehmigung zur weiteren Prozeßführung entzieht. Entscheidungstexte 2 Ob 226/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 2 Ob 226/56 European... mehr lesen...
Norm: JWG §18G über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaft ex 1928 §1 ff
Rechtssatz: Zur Auslegung der §§ 1 - 3 des G über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaft ex 1928. Entscheidungstexte 7 Ob 195/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 7 Ob 195/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z15 IDEO §1 Z15 IIEEO §1 Z15 IIMGesetz über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaft 1928 §3JWG §18 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beurkundung eines Unterhaltsvergleiches im Rechtshilfewege auf Ersuchen und mit Ermächtigung eines deutschen Kreisjugendamtes erfolgte, berührt seine Wirksamkeit und Tauglichkeit des Exekutionstitels nicht. Entscheidungstexte 7 O... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z15 IDEO §1 Z15 IIMG über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaft §3 Abs1G über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaft §4 Abs2JWG §18
Rechtssatz: Die Bestätigung der Vollstreckbarkeit kann nur von der Berufsvormundschaft erteilt werden, die mit der Amtshandlung, durch welche der Exekutionstitel geschaffen wurde, befaßt war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z15 IDEO §1 Z15 IIEEO §1 Z15 IIMGesetz über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaft 1928 §3JWG §18 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beurkundung eines Unterhaltsvergleiches im Rechtshilfewege auf Ersuchen und mit Ermächtigung eines deutschen Kreisjugendamtes erfolgte, berührt seine Wirksamkeit und Tauglichkeit des Exekutionstitels nicht. Entscheidungstexte 7 O... mehr lesen...
Norm: JWG §18ZPO §432
Rechtssatz: Das Jugendamt ist nicht als rechtskundig im Sinne des § 432 ZPO zu bezeichnen (keine Anleitungspflicht). Entscheidungstexte 1 Ob 925/54 Entscheidungstext OGH 10.12.1954 1 Ob 925/54 1 Ob 394/57 Entscheidungstext OGH 28.08.1957 1 Ob 394/57 2 Ob 278/... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 AdABGB §233ABGB §1380G über erweiterten Wirkungskreis der Berufsvormundschaft allgJWG §18ZPO §204
Rechtssatz: Ein im Zuge eines Paternitätsprozesses geschlossener Unterhaltsvergleich bedarf nicht der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn der verglichene Betrag mit dem durch die Prozeßermächtigung gedeckten Klagsbetrag gleich (oder höher) ist. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1Gesetz über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaften §7JWG §18
Rechtssatz: Das in Beschlußform an ein Bezirksjugendamt gerichtete Ersuchen, bekanntzugeben, ob die Vaterschaft zu einer Minderjährigen anerkannt wurde, ist keine anfechtbare Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 279/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 3 Ob 279/54 ... mehr lesen...