Norm
AußStrG §9 A1Rechtssatz
Das in Beschlußform an ein Bezirksjugendamt gerichtete Ersuchen, bekanntzugeben, ob die Vaterschaft zu einer Minderjährigen anerkannt wurde, ist keine anfechtbare Verfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006306Dokumentnummer
JJR_19540505_OGH0002_0030OB00279_5400000_001