Norm
EO §1 Z15 IDRechtssatz
Die Bestätigung der Vollstreckbarkeit kann nur von der Berufsvormundschaft erteilt werden, die mit der Amtshandlung, durch welche der Exekutionstitel geschaffen wurde, befaßt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000220Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011