Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Mag. Ziegelbauer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel und Mag. Manuela Majeranowksi als weitere Richter in der Sozialrechtssache des Klägers Mario J*****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwälte in Graz, der Nebenintervenientin auf Seite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 9. 11. 1987 bis zu seinem Austritt am 17. 11. 1998 zuletzt als Servicetechniker beschäftigt. Er war im Außendienst tätig und hatte ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auf Lieferschein betankt wurde. Überstunden wurden zuletzt mit Zeitausgleich abgegolten. Der Kläger erhielt keine Provision. Reiseaufwandsentschädigungen und Taggelder wurden üblicherweise am Monatsende mittels Formblattes angesprochen. Es gab keine Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 1. 3. 1994 bis 17. 11. 1998 - zuletzt als Abteilungsleiter - beschäftigt und erhielt ein Fixgehalt zuzüglich Überstundenpauschale und eine Erfolgsprovision von 1,6 % vom Deckungsbeitrag. Er verrichtete ca ein Drittel bis zur Hälfte seiner Arbeitszeit im Außendienst. Er konnte die Reisekosten monatlich abrechnen, ließ diese jedoch immer für drei Monate zusammenkommen und reichte diese dann ein. Danach wurden die Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß durch die vorschußweisen Zahlungen des Masseverwalters die Entgeltansprüche der Kläger erfüllt wurden, und daher keine gesicherten Ansprüche mehr vorliegen, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Fest steht, daß der Masseverwalter im Konkurs der Arbeitgeberin der Kläger, die nach Konkurseröffnung ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO erklärt ha... mehr lesen...
Norm: IESG §8KO §25 Abs1KO §50
Rechtssatz: Bezahlte der Masseverwalter den Arbeitnehmer, die nach Konkurseröffnung ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO erklärt hatten, die aus der Zeit bis zum vorzeitigen Austritt rückständigen Forderungen auf das laufende Arbeitsentgelt aus Mitteln der Konkursmasse, so sind diese Forderungen damit erloschen, auch wenn die Arbeitnehmer ihre Ansprüche gegen den Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds hinsichtlich di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 BeEO §308 BIESG §1 Abs1IESG §6 Abs1IESG §8
Rechtssatz: Dem Überweisungsgläubiger oder dem Zessionar, dem ein gesicherter Anspruch von einem der im § 1 Abs 1 IESG ausdrücklich genannten Anspruchsberechtigten vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers dieser anspruchsberechtigten Personen übertragen wurde, kommt kein selbständiger Anspruch nach § 1 Abs 1 IESG und damit auch kein Antragsrecht nach § 6 Abs 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem Rechtsgrund eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts vom beklagten Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 441.763,80 brutto sA an restlichem Gehalt, Provision, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuß und Abfertigung. Zur
Begründung: brachte er vor, er habe nach Eröffnung des Konku... mehr lesen...
Der Kläger Friedrich K war seit 8. April 1974, der Kläger Ing. Helmut M seit 1. August 1974 und der Kläger Norbert G seit 1. September 1968 Angestellter der beklagten Partei. Über das Vermögen der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. Feber 1979 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die Filiale der beklagten Partei in Villach wurde im Laufe des Jahres 1979 aufgelöst; die meisten Kärntner Dienstnehmer wurden gekundigt. Die Kläger erklärten gegenüber de... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2bAngG §29 Abs1AO §20aKO §25IESG §1IESG §8
Rechtssatz: Kein vorzeitiges Austrittsrecht des Arbeitnehmers bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, wenn das Entgelt rechtzeitig in Form des Insolvenzausfallgeldes durch das Arbeitsamt oder im Weg der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes durch ein Kreditinstitut bezahlt wird, auch wenn eine Mitwirkung des Arbeitnehmers im Form der Eröffnung eines Gehaltskontos bei einem bes... mehr lesen...