Norm
ABGB §1393 BeRechtssatz
Dem Überweisungsgläubiger oder dem Zessionar, dem ein gesicherter Anspruch von einem der im § 1 Abs 1 IESG ausdrücklich genannten Anspruchsberechtigten vor der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers dieser anspruchsberechtigten Personen übertragen wurde, kommt kein selbständiger Anspruch nach § 1 Abs 1 IESG und damit auch kein Antragsrecht nach § 6 Abs 1 leg cit zu.
VwGH 26.5.1981, Z1 11/2686/80 = Arb 9979
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0006725Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2014