Mit Schreiben vom 18. August 2005 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Partei die Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter IESG-Zuschläge von August 2000 bis Juli 2005 in der Gesamthöhe von EUR 26.918,85 zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab Fälligkeit der jeweiligen Zahlungen. Die Beschwerdeführerin brachte vor, bei Durchsicht der Lohnverrechnungsunterlagen sei aufgefallen, dass für sämtliche Mitarbeiter der F GmbH & Co KG bzw. in weiterer Folge der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. August 2005 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Partei die Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter IESG-Zuschläge von August 2000 bis Juli 2005 in der Gesamthöhe von EUR 26.918,85 zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab Fälligkeit der jeweiligen Zahlungen. Die Beschwerdeführerin brachte vor, bei Durchsicht der Lohnverrechnungsunterlagen sei aufgefallen, dass für sämtliche Mitarbeiter der F GmbH & Co KG bzw. in weiterer Folge der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6;IESG §12 Abs1 Z4;IESG §17a Abs43 idF 2005/I/102;
Rechtssatz: Mit der Novelle BGBl. I Nr. 102/2005 wurde aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen das IESG dahingehend geändert, dass auch leitende Angestellte unter das IESG fallen und in Zukunft nur noch solche Geschäftsführer aus dessen Geltungsbereich ausgenommen sind, die in keinem Arbeits... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs6;IESG §12 Abs1 Z4;IESG §17a Abs43 idF 2005/I/102;
Rechtssatz: Mit der Novelle BGBl. I Nr. 102/2005 wurde aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen das IESG dahingehend geändert, dass auch leitende Angestellte unter das IESG fallen und in Zukunft nur noch solche Geschäftsführer aus dessen Geltungsbereich ausgenommen sind, die in keinem Arbeits... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 29. August 2005 dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. August 2005 betreffend Rückerstattung von zu Ungebühr entrichteten Beiträgen nach § 12 Abs. 1 Z. 4 IESG für den Zeitraum Jänner 1998 bis Juli 2000 als unzulässig zurückgewiesen und für den Zeitraum August 2000 bis Dezember 2004 gemäß § 69 Abs. 1 ASVG abgelehnt. Dem gegen diesen Besc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 29. August 2005 dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. August 2005 betreffend Rückerstattung von zu Ungebühr entrichteten Beiträgen nach § 12 Abs. 1 Z. 4 IESG für den Zeitraum Jänner 1998 bis Juli 2000 als unzulässig zurückgewiesen und für den Zeitraum August 2000 bis Dezember 2004 gemäß § 69 Abs. 1 ASVG abgelehnt. Dem gegen diesen Besc... mehr lesen...
Den vorgelegten Verwaltungsakten lässt sich folgendes, für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wesentliches Verwaltungsgeschehen entnehmen: Mit Bescheid vom 10. Oktober 1996 hat die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse ausgesprochen, dass die mitbeteiligte Gesellschaft verpflichtet sei, für die im Zuge einer Beitragsprüfung vom 31. Oktober 1995 festgestellten Meldedifferenzen, die in der Beitragsnachverrechnungsanzeige vom 26. März 1996 aufscheinenden Beitragsnachweisu... mehr lesen...
Den vorgelegten Verwaltungsakten lässt sich folgendes, für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wesentliches Verwaltungsgeschehen entnehmen: Mit Bescheid vom 10. Oktober 1996 hat die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse ausgesprochen, dass die mitbeteiligte Gesellschaft verpflichtet sei, für die im Zuge einer Beitragsprüfung vom 31. Oktober 1995 festgestellten Meldedifferenzen, die in der Beitragsnachverrechnungsanzeige vom 26. März 1996 aufscheinenden Beitragsnachweisu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde als Einspruchsbehörde (§ 12 Abs. 4 IESG in Verbindung mit § 5 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, ob der Zweitbeschwerdeführer dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem IESG zuzurechnen ist, zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Erlassung eines Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde als Einspruchsbehörde (§ 12 Abs. 4 IESG in Verbindung mit § 5 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, ob der Zweitbeschwerdeführer dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem IESG zuzurechnen ist, zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Erlassung eines Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;IESG §1;IESG §12 Abs1 Z4;IESG §1a;
Rechtssatz: Die Entrichtung des Zuschlages gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG durch den Arbeitgeber gehört nicht zu den in § 1 und § 1a IESG genannten Anspruchsvoraussetzungen. Das bedeutet, dass einerseits die Entrichtung des Zuschlages durch den Arbeitgeber keinen Anspruch des Arbeitnehme... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ASGG §65 Abs1 Z7;ASGG §67;AVG §56;AVG §8;IESG §1 Abs6;IESG §10;IESG §12 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat im Verfahren zur Einhebung des - vom Arbeitgeber zu tragenden - Zuschlages gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG keine Parteistellung, sodass sein Antrag auf Feststellung, ob er dem anspruchsberech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;IESG §1;IESG §12 Abs1 Z4;IESG §1a;
Rechtssatz: Die Entrichtung des Zuschlages gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG durch den Arbeitgeber gehört nicht zu den in § 1 und § 1a IESG genannten Anspruchsvoraussetzungen. Das bedeutet, dass einerseits die Entrichtung des Zuschlages durch den Arbeitgeber keinen Anspruch des Arbeitnehme... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ASGG §65 Abs1 Z7;ASGG §67;AVG §56;AVG §8;IESG §1 Abs6;IESG §10;IESG §12 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat im Verfahren zur Einhebung des - vom Arbeitgeber zu tragenden - Zuschlages gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG keine Parteistellung, sodass sein Antrag auf Feststellung, ob er dem anspruchsberech... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art116 Abs4;IESG §1 Abs5 Z1;IESG §12 Abs1 Z5;WRG 1959 §87;
Rechtssatz: Ein nach den §§ 87 ff WRG 1959 gebildeter Wasserverband ist auch dann nicht als Gemeindeverband nach Art 116 Abs 4 B-VG zu qualifizieren, wenn ihm nur Gemeinden angehören. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art116 Abs4;IESG §1 Abs5 Z1;IESG §12 Abs1 Z5;WRG 1959 §87;
Rechtssatz: Ein nach den §§ 87 ff WRG 1959 gebildeter Wasserverband ist auch dann nicht als Gemeindeverband nach Art 116 Abs 4 B-VG zu qualifizieren, wenn ihm nur Gemeinden angehören. European Case Law ... mehr lesen...