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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Entrichtung des Zuschlages gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG durch den Arbeitgeber gehört nicht zu den in § 1 und § 1a IESG genannten Anspruchsvoraussetzungen. Das bedeutet, dass einerseits die Entrichtung des Zuschlages durch den Arbeitgeber keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz-Ausfallgeld bewirkt und andererseits auch das Unterbleiben der Entrichtung des Zuschlages aus welchem Grund auch immer das Entstehen eines Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld nicht hindern kann. Der als Begründung für das Feststellungsinteresse behauptete Zusammenhang zwischen Zuschlag und Insolvenz-Ausfallgeld besteht somit nicht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110011.X05Im RIS seit
25.01.2001