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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §23 Abs1;Rechtssatz
Die anteiligen Sonderzahlungen stellen zwar einen Teil der für die Berechnung der Höhe der Abfertigung maßgebenden Basisgröße dar, erhöhen aber nicht das in § 23 Abs 1 AngG genannte Vielfache. Bezugspunkt der Beschränkung des Insolvenz-Ausfallgeldes nach § 1 Abs 3 Z 4 IESG für Abfertigung ist die Basisgröße (Hinweis E 24.4.1987, 86/11/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110179.X01Im RIS seit
07.09.2006