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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs3 Z4;Rechtssatz
Die Abfertigung und die Urlaubsentschädigung sind jedenfalls dann "nach Zeiträumen bemessene Ansprüche", wenn sich das Monatsentgelt iSd § 23 Abs 1 AngG bzw. das Urlaubsentgelt nach § 6 UrlG nur aus nach Zeiträumen bemessenen Entgeltteilen zusammensetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110078.X02Im RIS seit
06.09.2006