RS Vwgh 1987/4/24 86/11/0078

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Veröffentlicht am 24.04.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Die Abfertigung und die Urlaubsentschädigung sind jedenfalls dann "nach Zeiträumen bemessene Ansprüche", wenn sich das Monatsentgelt iSd § 23 Abs 1 AngG bzw. das Urlaubsentgelt nach § 6 UrlG nur aus nach Zeiträumen bemessenen Entgeltteilen zusammensetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110078.X02

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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