RS Vwgh 1987/4/24 86/11/0078

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Veröffentlicht am 24.04.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs3 Z4;

Rechtssatz

"Nach Zeiträumen bemessene" Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 3 Z 4 IESG sind solche, deren Höhe sich irgendwie nach der Zeitdauer richtet. Werden Ansprüche nur in bestimmten Zeitabständen abgerechnet, aber nach ganz anderen Maßstäben bemessen - wie etwa nach dem Wert zustandegebrachter Geschäfte oder der Höhe des erzielten Gewinnes -, so kann von "nach Zeiträumen bemessenen Ansprüchen" nicht die Rede sein (Hinweis E 14.5.1986, 85/11/0243 und E VfGH 15.10.1985, G 102/85).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110078.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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