Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs3 Z4;Rechtssatz
"Nach Zeiträumen bemessene" Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 3 Z 4 IESG sind solche, deren Höhe sich irgendwie nach der Zeitdauer richtet. Werden Ansprüche nur in bestimmten Zeitabständen abgerechnet, aber nach ganz anderen Maßstäben bemessen - wie etwa nach dem Wert zustandegebrachter Geschäfte oder der Höhe des erzielten Gewinnes -, so kann von "nach Zeiträumen bemessenen Ansprüchen" nicht die Rede sein (Hinweis E 14.5.1986, 85/11/0243 und E VfGH 15.10.1985, G 102/85).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110078.X01Im RIS seit
06.09.2006