Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs3 Z2 litc;Rechtssatz
Mit den in § 1 Abs 3 Z 2 lit c IESG genannten Ansprüchen sind Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber gemeint, hinsichtlich dessen der Insolvenztatbestand eingetreten ist, an den der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld anknüpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110080.X01Im RIS seit
30.12.2005