Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der klagenden Partei Marietta J*****, vertreten durch Dr. Christian Obrist, Rechtsanwalt in Zell am See, wider die beklagten Parteien 1. Elisabeth S*****, 2. G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Brüggl & Har... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 4. 1978 ereignete sich um 17,40 Uhr in Vösendorf auf dem Parkplatzgelände vor der Shopping-City-Süd im Bereich der Zufahrt Eingang Nr. 6 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 314.572 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 671.013 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Park... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §16StVO §9 Abs4StVO §55 Abs2StVO §55 Abs3
Rechtssatz: Im Unterschied zu einer Haltelinie gemäß § 9 Abs 4 StVO, welche das Anhalten an dieser Stelle ausdrücklich befiehlt ("... ist ... auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, so ist an dieser Haltelinie anzuhalten") und eines der im § 55 Abs 2 angeführten Gebote bedeutet, wird durch eine bloße Ordnungslinie im Sinne des § 55 Abs 3 StVO, § 16 der BodenmarkierungsV kein... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §9 Abs4StVO §19 BVII
Rechtssatz: Der Vorrang ist nur dann gewahrt, wenn der Wartepflichtige sein Fahrzeug vor der verlängert gedachten zunächst liegenden Begrenzung der Gesamtfahrbahn anhält oder anhalten kann, sofern nicht ein anderes Verhalten durch Bodenmarkierungen geboten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 419/70 Entscheidungstext OGH 17.12.1970 2 Ob 419/... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs4StVO §19 Abs4StVO §52 Z11
Rechtssatz: Das durch das Vorschriftszeichen "Halt vor Kreuzung" ausgedrückte Gebot, anzuhalten, enthält auch die Forderung, das Anhalten nicht vorzeitig abzubrechen. VfGH vom 09.12.1964, B 202/64; Veröff: ZVR 1966/23 S 41 Entscheidungstexte 2 Ob 214/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 2 Ob 214/70 Beisatz: Bei Haltelinien ist nicht ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs4StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §55 Abs2
Rechtssatz: Bei Haltelinien ist nicht nur anzuhalten, sondern auch mit dem Weiterfahren zu warten, bis Verhältnisse vorliegen, die eine Vorranggewährung sichern. Entscheidungstexte 2 Ob 214/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 2 Ob 214/70 Veröff: ZVR 1971/31 S 41 2 Ob 74/83 ... mehr lesen...