Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweist der Verwaltungsgerichtshof auf den in dem die gegenständliche Angelegenheit betreffenden hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2004/02/0289, dargestellten Sachverhalt. Mit dem genannten Erkenntnis wurde der dort angefochtene Bescheid wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde "Landeshauptmann" aufgehoben. Mit dem nunmehr von der Landesregierung erlassenen (Ersatz-)Bescheid vom 28. Juli 2005 gab die belangte Behörde der Berufung ne... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 idF 2004/I/010;AVG §8;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5a;StVO 1960 §4 Abs5b idF 2005/I/052;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0026 E 23. Mai 2002 RS 3
(Hier: Eine solche Sache liegt schon deshalb nicht vor, weil sich
die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 und 5a StVO 1960 hinsichtlich der
Pflichten der Organe von Polize... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der beschwerdeführenden Partei im Instanzenzug jeweils gemäß § 4 Abs. 5b StVO die Bezahlung einer Gebühr von S 500.-- vorgeschrieben. Gegen diese Bescheide erhob die beschwerdeführende Partei zunächst jeweils Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung der selben mit Beschluss vom 29. September 1998, Zlen. B 2245/97-10 und B 2246/97-10, ablehnte und die Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Ent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §10 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5a;StVO 1960 §4 Abs5b;
Rechtssatz: Wird eine Gebühr nach § 4 Abs. 5 StVO einer juristischen Person in deren Eigenschaft als Versicherer vorgeschrieben, so kann sie unter Heranziehung des § 10 Abs. 1 AVG in der Fassung vor der AVG-Novelle, BGBl. I Nr. 158/1998,- weil keine physische Person - nicht als ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 14. Oktober 1989 um 23.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen, habe es jedoch unterlassen, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er den Unfallsort vor dem Eintreffen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes verlassen habe, dessen Einschreiten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4 Abs5a;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht immer dann, wenn es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist nicht nur der Fall, wenn ein Identitätsnachweis nicht erfolgte und eine Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO gegeben ist (Hinweis 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z2;GendarmerieG 1895;StVO 1960 §4 Abs5a;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §97;
Rechtssatz: Die "Indienststellung" eines Gendarmeriebeamten ist gegeben, wenn dieser sich die Uniform anzieht und in der Folge einen Verkehrsunfall aufnimmt (Hinweis auf E vom 10.4... mehr lesen...