Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs.1 lit.b Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, in der im vorliegenden Fall anzuwendenden Fassung zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, begeht ua diejenige Person eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen, die durch Handlungen oder Unterlassungen die Parkgebühr hinterzieht oder verkürzt. Gemäß § 3 Abs.1 Linzer Parkgebührenverordnung, gleichlautend mit § 2 Abs.1 Oö. Parkgebührengesetz, ist zur Entrichtun... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs.1 lita Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen, der durch Handlungen oder Unterlassungen die Parkgebühr hinterzieht oder verkürzt. Gemäß § 3 Abs.1 Linzer Parkgebührenverordnung, gleichlautend mit § 2 Abs.1 Oö. Parkgebührengesetz, ist zur Entrichtung der Parkgebühr der Lenker verpflichtet. Gemäß § 5 Abs.1 ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgendes zur Last gelegt: ?Sie sind am 22.09.2003, gegen 15.50 Uhr, mit dem von Ihnen gelenkten PKW, amtlichen Kennzeichen XY (A), im Gemeindegebiet von Innsbruck, auf der Burgenlandstraße in Richtung Osten fahrend, im Kreuzungsbereich Burgenlandstraße/Amraser Straße mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Sie haben es unterlassen: 1. nach... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist Adressat einer Verwaltungsstrafnorm eine juristische Person, treten an ihre Stelle die für sie zur Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen bzw. - soweit solche bestellt sind - verantwortlich Beauftragte. Das verantwortliche Organ ist nicht nur dann strafbar, wenn es selbst das Tatbild der Verwaltungsübertretung verwirklicht, sondern auch dann, wenn das Tatbild durch andere Personen verwirklicht wird. Die Bestrafung des verantwortlichen Organs steht in diesem Fa... mehr lesen...
Mit dem obzitierten Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber einen namentlich genannten Arbeitnehmer am 14 03 1996 in der näher bezeichneten Betriebsstätte (Bau-Möbeltischlerei) beschäftigt und es unterlassen, für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zu sorgen, indem er diesen Arbeitnehmer zu regelmäßigen Spritzlackierarbeiten und somit zu einer Tätigkeit herangezogen habe, bei der dieser der Einwirkung von Toluol und Xylol ausges... mehr lesen...
Rechtssatz: Vom Vorwurf der nichtentsprechenden Tränkung in entsprechenden zeitlichen Abständen ist der Lenker eines Tiertransportes dann exkulpiert, wenn eine Selbsttränkanlage vorhanden ist (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Berufskraftfahrer hat sich über alle, die ihm auf dem Gebiet seines Berufes bestehenden Vorschriften (dazu gehören ohne Zweifel auch die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Tiertransportes in Österreich, wenn er Tiertransporte in Österreich durchführt) zu unterrichten und er kann sich nicht darauf verlassen, daß Österreich nunmehr Mitglied der Europäischen Union ist und daß auch in Österreich das europäische Recht anzuwenden sei, wonach zB eine 24-stündige Fahrzeit ohne... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11894A/1985; VwGH v. 14.1.1993, Zl. 92/09/0294; VwSen-260022 v. 6.7.1992. Rechtssatz: Fehlende Konkretisierung im Hinblick auf den Tatvorwurf des Nichtnachkommens der Reinigungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 ZuckerwarenHVO sowie des Nichtvorhandenseins von Auffangmulden nach § 1 Abs. 2 ZuckerwarenHVO widerspricht § 44a Z. 1 VStG. Nichtanführung der verletzten Verwaltungsvorschrift widerspricht § 44a Z. 2 VStG. Keine hinreichende Konkretisierung des Vorwurfes der Ü... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 30.6.1976, Zlen. 2306-2310/75. Rechtssatz: Tatbestand des § 3 Abs. 1 lit. b und c der Oö. SperrzeitenVO iVm § 198 Abs. 2 GewO bereits erfüllt, wenn die Gäste das Cafe nicht spätestens um 4.00 Uhr verlassen haben und dieses danach geschlossen wird, ohne daß es darauf ankäme, daß die nach dem Eintritt der Sperrstunde noch im Lokal verweilenden Gäste nicht mehr bewirtet wurden. Abweisung. Schlagworte Strafbemessung: Vorsatz. mehr lesen...