RS UVS Kärnten 1997/04/29 KUVS-470-472/10/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Vom Vorwurf der nichtentsprechenden Tränkung in entsprechenden zeitlichen Abständen ist der Lenker eines Tiertransportes dann exkulpiert, wenn eine Selbsttränkanlage vorhanden ist (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten