Begründung: Der am 25. 12. 1947 geborene Kläger ist seit 3. 7. 1995 als Sortierer im Verteilerzentrum bei der Post- und Telegrafenverwaltung beschäftigt. Mit Inkrafttreten des PTSG wurde er Arbeitnehmer der Post und Telekom Austria AG. Mit 1. 1. 1999 wurde die Beklagte gegründet und mit 1. 7. 1999 von der Post- und Telekom Austria AG abgespalten. Das Dienstverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Der Kläger gehört aufgrund des Bescheids des Bundessozialamts vom 12. 11. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 2. 5. 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 1. 2007, das der Klägerin am 16. 1. 2007 zuging, wurde das Arbeitsverhältnis zum 9. 2. 2007 aufgekündigt. Am 18. 1. 2007 beantragte die Klägerin beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) die Feststellung, dass sie dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre. Mit Bescheid vom 26. 2. 2007, der der Klägerin am 2. 3. 2007 zugestellt wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bundessozialamts Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 8. 11. 1996 wurde festgestellt, dass die Klägerin (geb 1956) dem Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) angehört, wobei der Grad der Behinderung 80 vH beträgt. Mit Schreiben vom 16. 7. 1999 wurde die Klägerin vom Bundessozialamt Wien, Niederösterreich und Burgenland informiert, dass die Bundessozialämter die Arbeitgeber in Wahrung von deren be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1974 bei der beklagten Partei als Musiklehrer, zuletzt in der Verwendung eines Musikschuldirektors, beschäftigt. Wegen diverser Leiden befand er sich seit dem Jahr 2000 immer wieder im Krankenstand, zuletzt vom 2. 9. 2002 bis 10. 9. 2003. Am 12. 12. 2002 stellte er den Antrag beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Mit Bescheid vom 27. 11. 2003 wurde der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 5. 1954 geborene Kläger war vom 13. 12. 1982 bis 31. 5. 1990 Dienstnehmer der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Nach seiner Wiedereinstellung mit Wirkung vom 1. 3. 1992 bestätigte ihm die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Schreiben vom 22. 11. 1996, dass das Dienstverhältnis von Seiten der Dienstgeberin unkündbar geworden sei. Das Dienstverhältnis des Klägers unterliegt der Dienst-und Besoldungsordnung für die Bediensteten österreichischer Privatbahn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 3. 1944 geborene Kläger, ein begünstigter Behinderter iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war ab 1973 als zweiter Posaunist Mitglied des Wiener Staatsopernorchesters. Er wurde von seinem Dienstgeber gemäß § 2 Abs 2 Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG) mit 31. 8. 1998 in den zeitlichen Ruhestand versetzt (siehe zur Weitergeltung des BThPG trotz Neuorganisation der Bundestheater insbesondere die §§ 18, 21 Bundestheaterorganisationsgesetz). Na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Frage, ob weiteren Feststellungen zu treffen gewesen wären, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (vgl MGA ZPO15 § 503 E 144 mwN etwa MietSlg 51.735). Alleine der Umstand, dass das Berufungsgericht den Kläger zur Berufungsverhandlung geladen hat ohne ihn ergänzend zu befrage... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8
Rechtssatz: Es besteht eine Pflicht des Dienstnehmers, die ihm bekannte Eigenschaft als begünstigter Behinderter dem Dienstgeber mitzuteilen, weil es sich dabei um eine Angelegenheit handelt, die infolge gesetzlicher Bestimmungen unmittelbar Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses hat. Entscheidungstexte 8 ObA 41/97f Entscheidungstext OGH 12.06.1997 8 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch wenn - wie hier - der Arbeitnehmer, gestützt auf die vom Arbeitgeber bestrittene Behauptung der Rechtsunwirksamkeit der Auflösungserklärung des Arbeitgebers einen diese Unwirksamkeit voraussetzenden Anspruch auf Zahlung des Entgelts nach § 1155 ABGB für den der Auflösungserklärung folgenden Zeitraum geltend macht, somit der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als Vorfrage zu lösen ist, liegt ein Fall des ... mehr lesen...
Norm: BB-PensionsO allgBEinstG §8
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis von der BB-PensionsO unterliegenden ÖBB - Bediensteten wird durch die einseitige Versetzung in den Ruhestand nicht gelöst. § 8 BEinstG kommt daher nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 8 ObA 290/94 Entscheidungstext OGH 25.11.1994 8 ObA 290/94 9 ObA 19/03i ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2AngG §27 E4BEinstG §3 Abs1BEinstG §6 Abs1BEinstG §7BEinstG §8BEinstG §15
Rechtssatz: Auch wenn sich der besondere Entlassungsschutz für Behinderte darin erschöpft, dass eine Entlassung ohne Entlassungsgrund jedenfalls unwirksam ist und eine Einschränkung der gesetzlichen Entlassungsgründe nicht stattfindet, kann bei Prüfung der Relevanz der geltend gemachten Entlassungsgründe der sich insbesondere aus den Bestimmungen der §§... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.März 1937 geborene Kläger ist seit 16.Mai 1969 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Auf Grund eines Bescheides des Landesinvalidenamtes vom 30.Juli 1976 gehört er seit 1. Mai 1976 dem Kreis der begünstigten Behinderten an. Als Folge eines schweren Sturzes mit langandauernder Bewußtlosigkeit beträgt die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit 50 %. Er bezog zuletzt ein Fixum von S 2.500 und eine durchschnittliche monatliche Provision ... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8IPRG §44
Rechtssatz: Der besondere Kündigungsschutz des § 8 BEinstG gehört dem privatrechtlichen und nicht dem öffentlich - rechtlichen Bereich des Arbeitsrechts an, weil er auf die vertragsrechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses Einfluß nimmt; er unterliegt daher § 44 IPRG. Entscheidungstexte 9 ObA 244/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 244/90 Ve... mehr lesen...
Norm: BEinstG §1 Abs1BEinstG §8Wr Übk über die diplomatischen Beziehungen allg
Rechtssatz: Der besondere Kündigungsschutz des § 8 BEinstG wird auch im Inland beschäftigten, nicht von einem anderen Staat entsandten Dienstnehmern einer ausländischen Mission gewährt. Entscheidungstexte 9 ObA 244/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 244/90 Veröff: SZ 63/206 = Arb 10884 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 11. 1. 1981 als Fotographin, und zwar als Abteilungsleiterin für das "S***-W***-LABOR", bei der beklagten Partei in deren Botschaft in Wien angestellt. Der Dienstvertrag wurde in der amerikanischen Botschaft in Wien abgeschlossen. Die Vorgespräche führte der spätere Vorgesetzte Hans N***, Vorsteher des fotographischen Dienstes. Die Klägerin hatte während ihrer ganzen Tätigkeitszeit ihren Wohnsitz in Wien und arbeitete ausschließlich dort. A... mehr lesen...