RS OGH 1990/11/21 9ObA244/90

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Norm

BEinstG §1 Abs1
BEinstG §8
Wr Übk über die diplomatischen Beziehungen allg

Rechtssatz

Der besondere Kündigungsschutz des § 8 BEinstG wird auch im Inland beschäftigten, nicht von einem anderen Staat entsandten Dienstnehmern einer ausländischen Mission gewährt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052581

Dokumentnummer

JJR_19901121_OGH0002_009OBA00244_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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