Norm
BB-PensionsO allgRechtssatz
Das Dienstverhältnis von der BB-PensionsO unterliegenden ÖBB - Bediensteten wird durch die einseitige Versetzung in den Ruhestand nicht gelöst. § 8 BEinstG kommt daher nicht zur Anwendung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052588Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010