Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei zur Entrichtung einer Ausgleichstaxe nach § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Jahr 1995 verpflichtet. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 27. November 1997, B 2292/97, die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. In ihrer an den Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 3 Stammrechtssatz Nach der Regelung im Stammgesetz (vgl insbesondere § 4 Abs 1 lit e, BGBl 1970/22) waren bei der Feststellung der Ges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs1 lite idF 1992/313;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lite impl;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hält die Auffassung in seinem E 28.11.1991, 91/09/0025, VwSlg 13538 A/1991, daß bei schwankenden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark; er ist rechtskundig i. S. des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 stellte das Landesinvalidenamt für Steiermark gemäß § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung des BGBl. Nr. 285/1990 (BEinstG), fest, daß der Beschwerdeführer nicht mehr zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehöre. Der nach dem BEinstG au... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 4 Stammrechtssatz Der Zweck des BEinstG liegt in der Eingliederung von Behinderten in das Erwerbsleben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 1 Stammrechtssatz Wie dem § 4 Abs 1 lit a BEinstG zu entnehmen ist, stellt das BEinstG so wie das ASVG (vgl § 4 Abs 1 ASVG), dem diese Bestimmung nachgebi... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei betreibt ein Glas- und Gebäudereinigungsunternehmen. Sie beschäftigt nach ihren Angaben rund 400 Mitarbeiter, davon lediglich sieben Angestellte im Innendienst (Sekretariats- und Büroarbeit). Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 29. Dezember 1992 bestätigte der Landeshauptmann von Wien (belan... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 1 Stammrechtssatz Wie dem § 4 Abs 1 lit a BEinstG zu entnehmen ist, stellt das BEinstG so wie das ASVG (vgl § 4 Abs 1 ASVG), dem diese Bestimmung nachgebi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 3 Stammrechtssatz Nach der Regelung im Stammgesetz (vgl insbesondere § 4 Abs 1 lit e, BGBl 1970/22) waren bei der Feststellung der Gesamtzahl der Dienstnehmer... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/09/0025 2 Stammrechtssatz Da weder § 4 Abs 1 BEinstG noch eine sonstige Bestimmung für die Berechnung der Pflichtzahl eine Differenzierung zwischen dauernd oder nur fallweise beschäftigten Dienstnehmern vorsieht und § ... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG auf das im ersten Rechtsgang erlassene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. April 1990, Zl. 90/09/0005, verwiesen, mit dem der Bescheid der belangten Behörde vom 20. November 1989, betreffend Zurückweisung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Das im fortgesetzten Verfahren durchgeführte Ermittlungs... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Zweck des BEinstG liegt in der Eingliederung von Behinderten in das Erwerbsleben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991090025.X04 Im RIS seit 18.12.2001 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wie dem § 4 Abs 1 lit a BEinstG zu entnehmen ist, stellt das BEinstG so wie das ASVG (vgl § 4 Abs 1 ASVG), dem diese Bestimmung nachgebildet ist, auf das Vorliegen einer Beschäftigung im Verhältnis persön... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Da weder § 4 Abs 1 BEinstG noch eine sonstige Bestimmung für die Berechnung der Pflichtzahl eine Differenzierung zwischen dauernd oder nur fallweise beschäftigten Dienstnehmern vorsieht und § 16 Abs 2 BEinstG eine Meldepflicht der jeweils am Ersten eines jeden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lite;
Rechtssatz: Nach der Regelung im Stammgesetz (vgl insbesondere § 4 Abs 1 lit e, BGBl 1970/22) waren bei der Feststellung der Gesamtzahl der Dienstnehmer, von der die Pflichtzahl zu berechnen war, ... mehr lesen...