Rechtssatz: Bei der durch den Firmenangestellten erfolgten Wegweisung des Arbeitsinspektors wude der Firmenangestellte letztlich für den Geschäftsinhaber tätig. Dieser hat daher ein dem gegenständlichen Fall entsprechendes Verhalten zu veranworten. mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie waren als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 idgF der T-Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien, S-gasse dafür verantwortlich, daß von Ihnen persönlich am 16.2.1998 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.45 Uhr anläßlich einer Überprüfung dem Organ des Arbeitsinspektorates die Nachweisung (Auskunft) bzw die Überprüfung der Identität einer Person... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung des im § 26 Abs 4 AuslBG genannten Personenkreises, über die Identität von Personen Auskunft zu geben, die sich an einem im Abs 2 genannten Ort oder in einem dem Arbeitgeber zurechenbaren Fahrzeug aufhalten, wird erst durch eine an die Adressaten dieser Vorschrift gerichtete Aufforderung zur Auskunftserteilung ausgelöst. Das Tatbild des § 28 Abs 1 Z 2 lit f AuslBG verwirklicht, wer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, trotz Aufforderung durch eine der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gestattet der Beschuldigte eine Kontrolle des Betriebes, in dem seine Tochter handelsrechtliche Geschäftsführerin ist, nicht, sondern fordert die Arbeitsinspektoren zum Zuwarten auf das Kommen des Rechtsanwaltes auf, hat er die Nichtkontrolle des Arbeitsinspektorates bewirkt und war daher sein Verhalten für den Erfolgseintritt ursächlich und sohin als Täter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich und nicht als Beihelfer der Dienstgeberin (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Obschon die handelsrechtliche Geschäftsführerin zum Zeitpunkt der Intervention von Organen des Arbeitsinspektorates in ihrem Geschäftsbetrieb abwesend war und einen Mitarbeiter für die Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beauftragte und eine, nicht zum Betrieb gehörende und auch nicht in der Funktion des Arbeitgebers befindliche Person die Amtshandlung der Arbeitsinspektoren dadurch behinderte, daß sie diese aufforderte den Betrieb der Beschuldigten sofort zu verlass... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs.2 AuslBG sind die im Abs.1 genannten Behörden und die Träger der Krankenversicherung zur Durchführung ihrer Aufgaben berechtigt, die Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtigen Arbeitsstellen, die Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer sowie bei begründetem Verdacht nicht ortsüblicher Unterbringung auch die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern beigestellten Wohnräume und Unterkünfte zu betreten. Unter die im Abs.1 der zitierten Gesetzesstelle genannten Behörden fallen... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs.2 AuslBG sind die im Abs.1 genannten Behörden und die Träger der Krankenversicherung zur Durchführung ihrer Aufgaben berechtigt, die Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtigen Arbeitsstellen, die Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer sowie bei begründetem Verdacht nicht ortsüblicher Unterbringung auch die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern beigestellten Wohnräume und Unterkünfte zu betreten. Zu den im Abs.1 genannten Behörden gehören auch die örtlich zuständigen A... mehr lesen...