RS UVS Vorarlberg 2001/06/11 1-0169/01

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Veröffentlicht am 11.06.2001
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Rechtssatz

Bei der durch den Firmenangestellten erfolgten Wegweisung des Arbeitsinspektors wude der Firmenangestellte letztlich für den Geschäftsinhaber tätig. Dieser hat daher ein dem gegenständlichen Fall entsprechendes Verhalten zu veranworten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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