Die beschwerdeführende Partei, die in E eine Gärtnerei betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. April 1988 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Feldkirch für die türkische Staatsangehörige G für die berufliche Tätigkeit als Hilfskraft ohne spezielles Bildungserfordernis die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG). Als Entlohnung für die beantragte Saisonbeschäftigung wurden S 45,-- pro Stunde brutto angegeben. Mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Sägewerk betreibt, stellte beim Arbeitsamt Bludenz am 30. August 1989 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen K (geboren am 13. Oktober 1960) als Sägehilfsarbeiter. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt Bludenz mit Bescheid vom 21. September 1989 gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, im wesentlichen mit der Begründung: ab, in Anbetracht des hohen Gas... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Gasthaus betreibt, beantragte am 15. September 1989 beim Arbeitsamt Bregenz für den am 15. Jänner 1956 geborenen türkischen Staatsangehörigen B zur Verwendung als Koch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit Bescheid vom 22. September 1989 wies die Behörde erster Instanz mit Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 AuslBG diesen Antrag im wesentlichen mit der Beg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1 litb;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 4 Stammrechtssatz Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für einen oder mehrere Landesarbeitsamtsbereiche verfügt werden. Daraus ist abzuleiten, daß (jedenfalls) das Vorliegen entgegenstehender wichtiger öff Interessen auch dann, wenn sie auf einen territorial begrenzten Bereich beschränkt sind, zur Versagung der Beschäftigungsbewilligung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 lit b AuslBG), ist dieses (Teil)Schutzgut auch im Rahmen der Interessensprüfung nach § 4 Abs 1 AuslBG zu berücksichtigen. Aus dem Zusammenhang dieser Rechtsvorschriften ergibt sich, daß dabei nicht jede Beeinträchtigung der Infrastruktur geeignet ist, die im AuslBG jeweils vorgesehenen Maßnahmen zu trag... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1 litb;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 4 Stammrechtssatz Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 lit b AuslBG), ist dieses (Teil)Schutz... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ein... mehr lesen...