Norm: ArbVG §40 Abs3ArbVG §42 Abs2ArbVG §59 Abs2
Rechtssatz: Nach § 59 Abs2 ArbVG ist (auch) der Betriebsinhaber zur Anfechtung der Betriebsratswahl insbesondere dann berechtigt, wenn die Wahl ihrer Art nach nicht durchzuführen gewesen wäre. Das ist zB der Fall, wenn ein gemeinsamer Betriebsrat gewählt wird, obwohl kein Beschluß im Sinne des § 40 Abs 3 bzw § 42 Abs 2 ArbVG vorliegt (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3ArbVG §42 Abs2ArbVG §59
Rechtssatz: Die gegen § 40 Abs3 und § 42 Abs2 ArbVG verstoßende Wahl eines Betriebsrates, dem als Mitglieder bis auf einen Arbeiter nur Angestellte angehören, verletzt nicht die elementarsten Wahlgrundsätze; dieser Verstoß bildet daher nur einen Anfechtungsgrund (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 74/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3
Rechtssatz: Ein anläßlich des Rücktrittes eines gemeinsamen Betriebsrates gefaßter Beschluß, für den Fall der Errichtung von getrennten Betriebsräten für die folgende Tätigkeitsperiode den Rücktritt mit der Konstituierung jeweils des Betriebsrates einer Arbeitnehmergruppe zu terminisieren und nach Konstituierung des ersten Betriebsrates für die folgende Zeit bis zur Konstituierung des zweiten Betriebsrates nur mehr die Vert... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3ArbVG §49 Abs2
Rechtssatz: Die in einem Betrieb, in dem die Voraussetzungen für die Errichtung von getrennten Betriebsräten für Arbeiter und Angestellte vorliegen (§§ 40 Abs 3, 49 Abs 2 ArbVG), unter Beachtung der hiefür bestehenden Normen gefaßten Beschlüsse, einen gemeinsamen Betriebsrat für beide Arbeitnehmergruppen zu errichten, sind für eine Tätigkeitsperiode des Betriebsrates verbindlich. Für einen Beschluß eines solch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3ArbVG §49 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Errichtung getrennter Betriebsräte angeordnet; die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates erfordert eine Beschlußfassung in den Gruppenversammlungen, wobei die Abstimmung jeweils geheim zu erfolgen hat und an ein qualifiziertes Quorum gebunden ist (§ 49 Abs 2 ArbVG). Darin kommt zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber primär das Ziel verfolgt, daß getrennte Betriebsräte für beid... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3ArbVG §62
Rechtssatz: Wird ein bisher gemeinsamer Betriebsrat von zwei getrennten Betriebsräten abgelöst, so würde ein Fortlaufen der Tätigkeitsdauer des bisherigen Betriebsrates über den Zeitpunkt der Konstituierung des neu gewählten Betriebsrates einer Gruppe hinaus dem von der Belegschaft mit der getrennten Wahl verfolgten Zweck widersprechen. Es ist daher davon auszugehen, daß die Tätigkeitsdauer des bisherigen gemeinsam... mehr lesen...