Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 25. 2. 2009 geschieden. Mit Antrag vom 10. 2. 2010 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 20. 8. 2010 die Ehewohnung der Antragstellerin zu, verpflichtete den Antragsgegner - Zug um Zug gegen Erhalt einer der Antragstellerin aufgetragenen Ausgleichszahlung von 70.000 EUR - zur Räumung und Abgabe aller Erk... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2009 ein Sachwalter bestellt, dessen Aufgabenkreis derzeit die Vertretung des Betroffenen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern umfasst. Am 3. 6. 2009 stellte der Betroffene den Antrag auf Beendigung der Sachwalterschaft, den er am 9. 6. 2009 und am 10. 8. 2009 wiederholte. Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht best... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu monatlichen Unterhaltsleistungen an die Antragsteller. Dieser Beschluss wurde dem Unterhaltsschuldner durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist am 1. Juli 2009 zugestellt. Das Rekursgericht wies den am 17. Juli 2009 zur Post gegebenen Rekurs des Vaters als verspätet zurück. Mit Beschluss vom 29. April 2010 änderte das Rekursgericht seinen Zulassungsausspruch dahin ab, dass es den ordentlichen Revisionsrekurs nach § 62 Abs 1 A... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Die in Österreich lebende Beklagte erhält ab Jänner 2008 eine monatliche Pension von 766,45 EUR. Der Kläger ist mit einer ungarischen Staatsbürgerin verheiratet und lebt mit ihr am Plattensee (Ungarn). Er erhält eine österreichische Pension (ab Jänner 2008) von mo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Sachwalter für näher bezeichnete Angelegenheiten. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zu. Seine Entscheidung wurde dem Betroffenen durch Hinterlegung zugestellt; Beginn der Abholfrist war Dienstag, der 15. September 2009. Am 29. September 2009 langte beim Rekursgericht ein an den Vorsitzenden des Rechtsmittelsenats adressiertes Schrei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Teilsachbeschluss insoweit aufgehoben, als darin das gegen die Zweitantragsgegnerin gerichtete Begehren abgewiesen worden war. Dem Erstgericht wurde hierüber eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen und der Revisionsrekurs im Zusammenhang mit Rechtsfragen der Passivlegitimation der Eigentümergemeinschaft als Zweitantragsgegnerin für Ansprüche nach § 8 Abs 3 MRG für zulässig e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Mit- und Wohnungseigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft begehrt gegenüber der erstbeklagten Eigentümergemeinschaft des Hauses und gegenüber sämtlichen Mit- und Wohnungseigentümern (zweit- bis sechzehntbeklagte Parteien) die Feststellung, dass die Liftkosten zwischen den einzelnen Miteigentümern der Liegenschaft im Verhältnis von deren Anteilen zur Gesamtsumme der Anteile abzüglich der Anteile der Vierzehntbeklagten aufzuteilen seien. Daraus folge... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) wurde am 16. 8. 1988 bei einem Verkehrsunfall, im Zuge dessen er als Radfahrer von einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw niedergestoßen wurde, ua am
Kopf: verletzt. Das Verschulden traf den Lenker des Pkws. Der Kläger erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Hirnrindenquetschung, die zu neurologischen Störungen (Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen etc) führten. Diese löste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** F*****, vertreten durch Dr. Andreas Lintl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E***** AG, *****, vertreten durch die Winkler Reich-Rohrwig Illedits R... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den vom Vater gegen die vom Erstgericht bestellte Sachverständige erhobenen Ablehnungsantrag zurückweisenden Beschluss eingebrachten Rekurs mit der
Begründung: zurück, die Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen sei als verfahrensleitender Beschluss gemäß § 45 AußStrG nicht gesondert, sondern nur mit dem Rekurs gegen die Sachentscheidung anfechtbar. Darüber hinaus begründete das Rekursgericht auch, warum die Zurückweisung des Ablehnun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 17. 1. 2008 ein Versäumungsurteil. Mit weiterem Beschluss vom 26. 3. 2008, dem Beklagten durch Hinterlegung am 3. 4. 2008 zugestellt, wies es den Antrag des Beklagten auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mit Beigebung eines Rechtsanwalts ab. Am 9. 5. 2008 brachte der frei gewählte Rechtsvertreter des Beklagten die Berufung gegen das Versäumungsurteil im elektronischen Weg ein. Der Schriftsatz selbst war an das Erstgericht (Bezirksgericht Hernals)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Johann Schneller in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Brigitte W*****, vertreten durch Jarolim Flitsch Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei C***** GmbH & Co KG, **... mehr lesen...
Begründung: Die im vom Beklagten betriebenen Pflegeheim beschäftigte Klägerin wurde von dessen Geschäftsführer am 19. 2. 2003 zu einem Gespräch gebeten. Dabei konfrontierte sie der Geschäftsführer mit verschiedenen Differenzen mit dem Inhaber des Pflegeheims und angeblich von der Klägerin getätigten abträglichen Äußerungen über das Pflegeheim. Schließlich sagte er, dass er vom Beklagten beauftragt worden sei, das Dienstverhältnis hiemit zu kündigen. Die Klägerin erwiderte darauf, ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrte mit seiner Klage vom 29. 7. 1993, die am 26. 7. 1993 zum 31. 1. 1994 erklärte Kündigung des Angestellten Dr. Michael W***** für rechtsunwirksam zu erklären. Mit Urteil vom 21. 1. 2000 (ON 134) wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Dagegen erhob der klagende Betriebsrat am 27. 3. 2000 (ON 135) Berufung. Mit Schriftsatz vom 13. 4. 2000 (ON 137) nahm der klagende Betriebsrat die Klage gemäß § 105 Abs 4 ArbVG zurück, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und eine Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO und eine Aktenwidrigkeit nach Paragraph 503, Ziffer 3, ZPO liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO). Soweit die Revisionswerberin unter diesen Revisionsgründen die ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs4ArbVG §169
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über eine Verlängerung der zwingenden und unerstreckbaren Fünf-Tagefrist ist unwirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 151/97i Entscheidungstext OGH 22.10.1997 9 ObA 151/97i Veröff: SZ 70/219 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109076 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.4.1939 geborene Kläger wurde von der Beklagten am 7.1.1969 als Arbeiter aufgenommen; zuletzt war er als Angestellter in der Funktion eines Abteilungsleiters tätig. Zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und dem Arbeiterbetriebsrat einerseits und der Geschäftsführung der Beklagten andererseits wurde eine "Betriebsvereinbarung" abgeschlossen, die am 27.6.1991 im Betrieb der Beklagten ausgehängt wurde und in der es unter anderem heißt: "Erkrankte und da... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs4ArbVG §107ArbVG §169
Rechtssatz: In die Anfechtungsfrist der §§ 105 Abs 4 und 107 ArbVG sind gemäß § 169 ArbVG in Verbindung mit § 33 Abs 3 AVG die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObA 214/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 8 ObA 214/94 Veröff. SZ 67/66 9 ObA 297/00t Ent... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §169
Rechtssatz: Der Postenlauf ist nicht in die Frist des § 105 Abs 1 ArbVG einzurechnen (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 105/93 Entscheidungstext OGH 09.06.1993 9 ObA 105/93 Veröff: EvBl 1994/18 S 98 8 ObA 80/08k Entscheidungstext OGH 27.01.2009 8 ObA 80/08k Vgl; Beisatz: Auch in Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.5.1984 Angestellter der Beklagten und Mitglied des am 19.12.1984 konstituierten Betriebsrats. Am 11.11.1988 fanden wieder Betriebsratswahlen statt. Am 17.11.1988 beschloß der alte Betriebsrat (dem der Kläger angehört hatte) gemäß § 62 Z 4 ArbVG mit drei Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Stimmenthaltungen seinen Rücktritt per 21.11.1988. Am 18.11.1988 konstituierte sich der neue Betriebsrat und nahm am 21.11.1988 seine Tätigkeit auf. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war ab 1.Juni 1986 als Angestellter bei der klagenden Partei beschäftigt. Seine Hauptaufgabe war es, eine spezielle Verkaufsorganisation für bestimmte Lebens- und Unfallversicherungen, die WSO-Einheit, wie sie damals schon für Wien bestand, im Bundesland Salzburg aufzubauen. Der Beklagte hatte Mitarbeiter auszuwählen, sie vertraglich zu binden, einzuschulen und zu betreuen. So wie alle anderen Mitarbeiter der klagenden Partei konnte der Beklagte a... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §169
Rechtssatz: Dem Betriebsrat sollen für seine Stellungnahme fünf volle Arbeitstage zur Verfügung stehen. Da der Tag, an dem der Betriebsrat verständigt wird, Bruchstücke eines Tages also nicht berücksichtigt werden, beginnt die Frist des § 105 Abs 1 ArbVG um null Uhr des ersten auf die Verständigung folgenden Arbeitstages. Auf den Zeitpunkt des regelmäßigen Arbeitsschlusses oder des Arbeitsschlusses am letzten Tag der ... mehr lesen...
Norm: AVG §33 Abs3ArbVG §169GOG §89ZPO §464 IZPO §505
Rechtssatz: Die Anwendung des § 89 GOG hat zur Voraussetzung, dass die Anschrift der Postsendung an jenes Gericht lautet, bei dem die Eingabe gesetzmäßig zu überreichen ist, andernfalls entscheidet nur der Tag ihres Einlangens bei dem zuständigen Gericht. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen... mehr lesen...