Mit Spruchpunkt I. des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 21. Juni 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Beauftragter nach § 9 Abs. 2 VStG zu verantworten, dass die F GmbH mit Sitz in F, es als Arbeitgeberin unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass am 30. Oktober 2005 im Betrieb der F GmbH in F Arbeitsmittel, bei denen Mängel (Beschädigungen) festzustellen gewesen seien, die die Sicherheit beeinträchtigen können, nic... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §35 Abs1 Z5 idF 2001/I/159;
Rechtssatz: Es kommt bei einer Übertretung gemäß § 35 Abs 1 Z 5 ASchG 1994 nicht darauf an, dass eine Beschädigung in concreto unfallkausal ist, sondern lediglich darauf, dass feststellbare Beschädigungen die Sicherheit beeinträchtigen KÖNNEN, somit eine abstrakte Gefahr darstellen. (Dass aber lockere Schrauben an einem Hubzug, mit dem La... mehr lesen...
Mit Punkt 1.) des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 10. August 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der T GesmbH mit dem Sitz in E und Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall vom 23. Oktober 2003 am Standort der Kompostieranlage der T GesmbH in R, als Verwaltungsübertretung zu verantworten, dass bei den von d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §33 Abs1;ASchG 1994 §35 Abs1 Z2;AVG §37;VStG §25 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0148 E 24. August 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist zur erfolgreichen Darlegung eines erforderlichen Kontrollsystems erforderlich aufzuzeigen, welche Maßnahmen im Einzelnen der unmittelbar Übergeordnete im Rahmen des Kontrolls... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §33 Abs1;ASchG 1994 §35 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei einer zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossenen Übertretung (hier: § 33 Abs. 1 iVm § 35 Abs. 1 Z. 2 ASchG 1994) kommt es auf den Tatort - den Sitz des Arbeitgebers - zum Tatzeitpunkt an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005020248.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Die Behörde erster Instanz erließ gegen den Mitbeteiligten das Straferkenntnis vom 8. Februar 2005 mit folgendem Spruch: "Sie haben als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG der P GmbH, persönlich haftende Gesellschafterin der Arbeitgeberin P GmbH & Co KG mit Sitz in H, in der Arbeitsstätte in H, folgende Übertretung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes zu vertreten: Die Werkzeugmaschine FIDI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §13;ASchG 1994 §35 Abs1 Z5;ASchG 1994 §35 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Welche Maßnahmen ("betriebsorganisatorische Vorkehrungen") ein Arbeitgeber setzt, um die Nichtbenützung von Arbeitsmitteln mit funktionsunfähiger Schutz- und Sicherheitseinrichtung sicher zu stellen, unterliegt der Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers, das Gesetz stel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §13;ASchG 1994 §35 Abs1 Z5;ASchG 1994 §35 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im Tatvorwurf an den strafrechtlich Verantwortlichen des Arbeitgebers, ein Arbeitnehmer habe eine Werkzeugmaschine benutzt, obwohl der Verriegelungsschalter der Schutztür zum Bearbeitungsraum funktionsunfähig ge... mehr lesen...