Rechtssatz: Hat der Beschuldigte keine Befähigung zur Durchführung von Tiefenbohrlochsprengungen, so ist es zwar aus technischer Sicht unerheblich, wer den Sprengimpuls tätigt, jedoch ist rechtlich gesehen auch für die Betätigung der Zündmaschine bzw die Auslösung des Sprengimpulses eine entsprechend befähigte Person erforderlich. Da der Beschuldigte eine solche Befähigung aber nicht besessen hat, war sein Tätigwerden, wenn auch nur als Gehilfe, unzulässig, zumal sich der Sprengbefugte zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Dachdeckungs Gesellschaft mbH zu verantworten hat, dass auf der Baustelle vier Arbeitnehmer auf dem Dach mit einer Neigung von mehr als 20 Grad und einer Absturzhöhe von mehr als 3,00 m ohne technische Absturzmaßnahmen wie z.B. Dachschutzblenden oder Dachfanggerüste beschäftigt waren und auf einer weiteren Baustelle vier Arbeitnehmer auf dem Dach mit einer Neigung von 4,5 Grad und einer Absturzhöhe von 11,00 m ohne entspre... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte wegen Nichtvorhandenseins eines entsprechenden Kontrollsystems in seinem Betrieb, von welchem mit guten Grund erwartet werden konnte, dass tatsächlich die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen sichergestellt wird, verwaltungsstrafrechtlich verurteilt und wird der Vorarbeiter des Betriebes des Beschuldigten von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs.4 StGB wegen eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (so auch VwGH vom 15.1.1998, Zl.: 97/07/0137 u.v.a.) ist der Tatort dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften (hier die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes) hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem handelsrechtlichen Geschäftsführer, welchem zur Last gelegt wird, dass in einer Betriebsstätte arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber als Inhaber der Firma S M Innenausbau, etabliert in K, zur Last gelegt, dass, wie anlässlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates am 22.11.1997 festgestellt wurde, das auf der Baustelle St. M aufgestellte verfahrbare Stadtgerüst in insgesamt vier Punkten nicht den Bestimmungen der Bauverordnung entsprochen habe. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe von insgesamt S 14.000,-- v... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafbestimmung des § 130 ASchG verstößt trotz des Fehlens einer Subsidiaritätsklausel zugunsten einer Gerichtszuständigkeit nicht gegen das Doppelbestrafungsverbot des Artikel 4 Absatz 1 des 7. ZP EMRK (VfGH 7.10.1998, G 51/97-7 und G 26/98-10). Im konkreten Fall hatte das Gericht einen Arbeitgeber von der Anklage, einen Arbeitnehmer insofern am Körper schwer verletzt zu haben, als er seinen Arbeitern ein nicht den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprochenes Gerüs... mehr lesen...