Begründung: Die Streitteile wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes Perg vom 11. 10. 2006 je zur Hälfte in den Nachlass ihres am 29. 5. 2003 verstorbenen Sohnes eingeantwortet. In den Nachlass fiel unter anderem die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Schwarzenberg, zu der auch noch 2/12-tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Zell Artsberg gehören. Mit der am 16. 10. 2006 beim Bezirksgericht Perg eingebrachten Klage begehrt die Klägerin mit dem Hinweis auf das Er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch*****, auf welcher Liegenschaft sich das Haus ***** befindet. Sie begehrt mit ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz eingebrachten und gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gerichteten Antrag die Aufhebung des Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer vom 2. 10. 2001 über die Errichtung eines Handy-Sendemastes am Dach des Hauses. Eine der Antragsgegnerinnen ist ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 33.223,90 mit der
Begründung: , mit dem Beklagten ein Erbübereinkommen geschlossen zu haben, wonach der Beklagte die in den Nachlass fallende, in Österreich gelegene Eigentumswohnung in sein Eigentum übernehme. Dies sei erforderlich gewesen, weil es nach dem WEG (damals) nicht möglich gewesen sei, beide Streitteile als Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Weiters sei ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der leibliche Sohn der am 1. April 1995 verstorbenen Hermine K*****. Heinrich K*****, verstorben am 10. Februar 2000, war der Ehegatte Hermine K*****s und Stiefvater des Klägers. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 27. April 2000, A *****, wurde der Nachlass Hermine K*****s aufgrund der letztwilligen Verfügung vom 7. September 1984 Heinrich K***** eingeantwortet. Das Bezirksgericht Saalfelden sprach mit weiterem Beschluss vom... mehr lesen...
Der Kläger ist ein Sohn, die Beklagte eine Enkelin des im Jahre 1896 verstorbenen akademischen Malers Carl Rudolf H und dessen Ehefrau Anita Maria. Er behauptet, nach dem Tode seiner Mutter im Jahre 1937 mit dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Bruder Hans und seiner Schwester Meta vereinbart zu haben, daß Bilder aus dem Nachlaß seines Vaters ihm zufallen sollen. Diese Vereinbarung sei auch gegenüber der Beklagten als dem einzigen Kind seiner Schwester Meta rechtswirksam. Der Erstr... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: In § 77 Abs 2 JN wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit in einem geregelt. Daraus folgt aber keineswegs, daß die Heilung im Umfang der sachlichen Unzuständigkeit durch die Anerkennung der eigenen Zuständigkeit des Gerichtshofes erster Instanz (§ 45 Abs 1 JN) ausgeschlossen sei. Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...
Norm: JN §77 Abs2
Rechtssatz: § 77 Abs 2 JN bestimmt für Erbteilungssachen einen individuellen Gerichtsstand, indem er solche Rechtssachen vor ein bestimmtes Bezirksgericht verweist, nämlich vor das Verlassenschaftsgericht und damit im Ergebnis vor das Bezirksgericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Erblassers. Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: § 45 Abs 1 JN ist auch im Verhältnis zu § 77 Abs 2 JN anzuwenden (entgegen JBl 1957,321; wie EvBl 1954/99 und 7 Ob 571/78). Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 1 Ob 637/78 Veröff: SZ 51/101 = RZ 1978/139 S 271 5 Ob 292/02f Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §45JN §77 Abs2
Rechtssatz: Die Anfechtungsbeschänkung des § 45 Abs 1 JN ist bei Entscheidungen des Gerichtshofes erster Instanz über eine Individualzuständigkeit dann anzuwenden, wenn der Beklagte die Einrede der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nicht rechtzeitig erhoben hat. Entscheidungstexte 7 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 571/78 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 Abs3 IIIJN §77 Abs2
Rechtssatz: Erbteilungsansprüche kann der Dienstnehmer auch nicht im Zusammenhang mit seinen Entgeltsforderungen vor das Arbeitsgericht bringen. Entscheidungstexte 4 Ob 170/60 Entscheidungstext OGH 17.01.1961 4 Ob 170/60 Veröff: JBl 1961,433 = Arb 7315 Schlagworte SW: Arbeitnehmer ... mehr lesen...
Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: Wenn es sich um die Anwendung des § 77 Abs 2 JN handelt, der sich auf die örtliche Zuständigkeit bezieht, ist die Zuständigkeitsentscheidung des Rekursgerichtes ohne Rücksicht auf die Spezialbestimmung des § 45 Abs 1 JN nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 96/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 ... mehr lesen...
Der Klägerin und den drei Beklagten ist am 25. August 1944 unter A 523/44 des damaligen Amtsgerichtes N. der Nachlaß ihrer am 29. Juni 1944 verstorbenen Mutter Maria P., geborene B., zu gleichen Teilen eingeantwortet worden. Gemäß dem Erbübereinkommen vom 21. August 1944 übernahmen die Erben das gesamte Nachlaßvermögen ins gemeinsame Eigentum und setzten auch die zum Nachlaß gehörende Gastwirtschaft auf gemeinsame Rechnung fort. Das Übereinkommen enthält Bestimmungen, insbesondere übe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1212JN §77 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsgrund der "Klagen, welche die Teilung der Erbschaft zum Gegenstand haben", liegt im Erbrecht. Die Zuständigkeitsvorschrift des § 77 Abs 2 JN kommt für Klagen, womit die Aufhebung einer durch eine Erbübereinkommen begründeten Erwerbsgesellschaft begehrt wird, nicht in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 619/52 Entscheidungstext OGH 23.07.... mehr lesen...