Norm: JN §37 Abs3ZPO §277
Rechtssatz: Die Prüfung der Zweckmäßigkeit oder der prozessualen Richtigkeit des Rechtshilfeersuchens ist dem ersuchten Gericht verwehrt. Dies gilt auch für die Frage, ob das ersuchende Gericht unter Berücksichtigung der Verfahrensökonomie die Einvernahme durch den ersuchten Richter oder jene im Wege einer Videokonferenz gemäß § 277 ZPO für zweckmäßiger oder aus besonderen Gründen für erforderlich erachtet. ... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist ein Rechtsstreit über den Schadenersatzanspruch der klagenden Partei aus einem Verkehrsunfall anhängig. Die beklagte Partei beantragte die Einvernahme eines im Sprengel des Bezirksgerichtes Villach wohnhaften Zeugen. Mit Rechtshilfeersuchen vom 31. 10. 2000 ersuchte das BG Innere Stadt Wien das BG Villach um Einvernahme dieses Zeugen. Das BG Villach lehnte die erbetene Rechtshilfe mit der
Begründung: ab, es seien ihr die ... mehr lesen...
Begründung: Mit Rechtshilfeersuchen vom 17.2.2000 ersuchte das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht das Bezirksgericht Landeck, die Erörterung des Sachverständigengutachten des Dr. Bernd K*****, im Sinne eines von der Klägerin (detailliert) gestellten Antrages vorzunehmen. Das Bezirksgericht Landeck lehnte mit Beschluss vom 28.2.2000 die Erledigung dieses Rechtshilfeersuchens ab. Es vertrat dabei die Meinung, dass im Sinne des § 75 Abs 2 ASGG auch im Falle einer s... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3ASGG §35 Abs7
Rechtssatz: Die Erledigung eines Rechtshilfeersuchens kann vom Rechtshilferichter bei örtlicher Unzuständigkeit, Unzulässigkeit des Rechtsweges, Unerlaubtheit und Unbestimmtheit abgelehnt werden. Die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der prozessualen Richtigkeit ist dem ersuchten Gericht untersagt. Eine Ablehnung eines Ersuchens des Landesgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht durch ein Bezirksgericht im Sprengel d... mehr lesen...
Begründung: Nachdem das Bezirksgericht Kitzbühel als Rechtshilfegericht den Vater bereits auf Ersuchen des Pflegschaftsgerichtes vom 2. 3. 1998 (ON 64 - "....den Vater zu seinem Antrag [auf Herabsetzung der Alimente für den Mj von S 4.000 auf S 2.900 vom 8. 1. 1998] zweckdienlich zu vernehmen und im Hinblick auf die Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck [ON 52 - wohl gemeint: zu den darin enthaltenen Ausführungen über die Anspannungsheorie] Rechtsbelehrung zu erteilen") am ... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie 6./7.Bezirk in Wien beantragt als Sachwalter für den Minderjährigen, den außerehelichen Vater Franz D***** schuldig zu erkennen, außer den ihm mit Beschluß des Jugendgerichtshofs Wien vom 18.Dezember 1995 auferlegten Betrag von monatlich S 700 ab 1.3.1997 monatlich noch den weiteren Betrag von S 1.100, insgesamt somit monatlich S 1.800, als Unterhaltsleistung zu zahlen (ON 41). Der Vater sprach sich gegen diesen Antrag mit der Begründ... mehr lesen...
Begründung: Dem Rechtshilfeersuchen des Landesgerichtes für ZRS Wien liegt ein Verkehrsunfall zugrunde, der sich im Ortsgebiet von Millstatt ereignet hatte. Die Parteienvertreter beantragten die Vornahme eines Ortsaugenscheines und die Vernehmung der Zeugen und Parteien im Beisein eines verkehrstechnischen Sachverständigen an Ort und Stelle und erklärten, keine Einwendungen gegen die Durchführung des Ortsaugenscheines und die Vernehmungen im Rechtshilfeweg zu erheben. Das Landes... mehr lesen...
Begründung: In der zum AZ. 9 Cg 394/89 anhängigen Rechtssache ersuchte das Landesgericht Innsbruck das Bezirksgericht Saalfelden um Bestellung eines Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen zur Erstattung von Befund und Gutachten zu verschiedenen, näher bezeichneten Umständen über einen im Sprengel des ersuchten Gerichts befindlichen PKW. Das Bezirksgericht Saalfelden lehnte die Durchführung dieses Ersuchens ab. Es liege kein Tatbestand vor, der seine Zuständigkeit für die Sach... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3JN §47 Abs1
Rechtssatz: Dem übereinstimmenden Antrag der Parteien daß ein bestimmtes Gericht eine Rechtshilfevernehmung durchführen möge, ist zu entsprechen. Entscheidungstexte 4 Nd 511/89 Entscheidungstext OGH 18.09.1989 4 Nd 511/89 Veröff: EvBl 1990/36 S 184 6 Nd 506/90 Entscheidungstext OGH 08.05.1990 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragte in der vom Handelsgericht Wien abgehaltenen Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 16.2.1984 die Beischaffung aller jener Teile des Aktes 3 A 669/80 des Bezirksgerichtes Döbling, welche "die beklagte Partei betreffen". Das Prozeßgericht erstreckte die Verhandlung zur Beischaffung dieser Aktenstücke. Das Bezirksgericht Döbling lehnte das Ersuchen um Übersendung der Aktenteile jedoch mit dem Bemerken ab, dem Kläger sei im Verlassenschaftsve... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3
Rechtssatz: Dieser Ablehnungsgrund ist nicht der einzig zulässige; der Rechtshilferichter ist auch berechtigt, die Unzulässigkeit des Rechtsweges für die begehrte Rechtshilfebehandlung sowie deren Unerlaubtheit und deren Unbestimmtheit zu beachten. Nur in diesem eingeschränkten Umfang darf das Rechtshilfegericht das Rechtshilfeersuchen überprüfen. Dem ersuchten Gericht ist daher die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der prozessua... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtshilfeersuchen ist nicht nur bei örtlicher Unzuständigkeit des Rechtsweges für die begehrte Rechtshilfehandlung oder bei deren Unerlaubtheit und die Unbestimmtheit des Ersuchens. Das ersuchte Gericht darf jedoch das Rechtshilfegesuch nur in diesem seht eingeschränkten Umfang überprüfen, also insbesondere nicht in Richtung der Zweckmäßigkeit oder pozessualen Richtigkeit. Entscheidungstex... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Villach verweigerte dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in einer Prozeßsache die Rechtshilfe. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, daß das Bezirksgericht Villach verpflichtet ist, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die erbetene Rechtshilfe zu leisten. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 37 Abs. 3 JN. hat der ersuchte Richter das Ersuchen um Rechtshilfe abzulehnen, wenn er zu der betreffenden Handlung örtlic... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3ZPO §375
Rechtssatz: Auch dann, wenn für die Zweckmäßigkeit der Rechtshilfe die Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung (etwa § 375 Abs 2 dritter Satz ZPO) eine Rolle spielt und strittig ist, ob der gesetzliche Tatbestand im konkreten Fall erfüllt ist, kann der ersuchte Richter das Ersuchen nicht ablehnen. Entscheidungstexte 1 N 19/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1... mehr lesen...
Norm: JN §37 Abs3JN §37 Abs6JN §40
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten über Rechtshilfeleistung zwischen zwei Gerichten verschiedener Oberlandesgerichtssprengel entscheidet der OGH (nicht ausdrücklich ausgesprochen). Entscheidungstexte 1 N 19/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1 N 19/57 Veröff: RZ 1957,121 = SZ 30/35 5 Nd 109/67 Entscheidung... mehr lesen...