Begründung: Das am ***** 1988 in B***** geborene Kind ist die ae. Tochter der in Serbien geborenen Mutter und des in Bosnien geborenen Vaters. Da die Eltern und das Kind in Österreich lebten, fungierte (zuletzt) das Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg, in dessen Sprengel die Mutter mit dem Kind seinerzeit wohnte, als Pflegschaftsgericht. Mit der Obsorge für das Kind ist die Mutter betraut. Der Vater zahlte zunächst für das bei der Mutter in Österreich lebende Kind einen monatl... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige entstammt aus der mit Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 20. 6. 1996, 17 C 113/93k-29, geschiedenen Ehe des österreichischen Staatsbürgers Ing. Johannes O***** und der brasilianischen Staatsbürgerin Regiane F***** (ON 81), nunmehr wiederum verehelichte F*****. Das Kind besitzt die österreichische und die brasilianische Staatsbürgerschaft. Die Obsorge steht der Mutter zu. Mutter und Kind haben seit August 1995 ihren ständigen Aufenthalt in De... mehr lesen...
Begründung: Die beiden 1982 und 1983 geborenen Kinder wie auch ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 1. 3. 1988 geschieden. Im pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde der Mutter die Pflege und Erziehung übertragen; der Vater verpflichtete sich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 12.000 Zloty je Kind. Die Mutter lebt mit beiden Kindern nunmehr in Polen, sie planen nic... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Klaus E***** ist der eheliche Sohn des o. Univ.Prof. Dr. Kurt E***** und der Ärztin Dr. Laura E*****. Beide Elternteile und der Minderjährige sind österreichische Staatsbürger, die Mutter und das Kind besitzen auch die italienische Staatsbürgerschaft. Die Eltern lebten schon seit dem Jahre 1981 getrennt; der Vater wohnt in Patsch in Tirol, die Mutter und der mj. Klaus wohnen seit dem Jahre 1983 in Bozen in Südtirol. Mit dem Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck ... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Goran I***, geboren am 20.Dezember 1972, hält sich seit Anfang Jänner 1988 in Wien bei seinem Vater auf. Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Urteil eines jugoslawischen Gerichtes vom 19.Juni 1984 geschieden. Das Sorgerecht für den Minderjährigen wurde dem Vater zugeteilt. Vater und Mutter halten sich derzeit in Wien auf. Sie und der Minderjährige sind jugoslawische Staatsangehörige. Am 8.Jänner 1988 beantragte der Vater, die Mutter ab dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 21. Februar 1978, 1 Cg 18/78, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 8. Juli 1982, 1 P 161/82-46 a, wurde die am 16. November 1972 geborene eheliche Tochter Lydia in die Pflege und Erziehung der Mutter überwiesen. Dieser kommt auch die gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung zu. Seit 1986 wohnen Mutter und Kind in Spanien. Das Bezirksgericht Salzburg übertrug ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Klaus ist der eheliche Sohn des o. Univ.Prof. Dr.Kurt E*** und der Rechtsmittelwerberin Dr. med. Laura E***. Beide Elternteile und der mj. Klaus sind österreichische Staatsbürger; die Mutter und mj. Klaus haben auch die italienische Staatsbürgerschaft. Die Eltern leben seit 1981 getrennt, der Vater in Patsch (Tirol), die Mutter seit 1983 gemeinsam mit dem mj. Klaus in Bozen. Mit dem Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.Mai 1987 wurde die Ehe der Eltern ... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs2JN §111 Abs2
Rechtssatz: Eine Übertragung der Zuständigkeit von einem inländischen Gericht an ein anderes inländisches kommt bei einem österreichischen Minderjährigen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erst in Betracht, wenn die Fortsetzung des Verfahrens im Sinne des § 110 Abs 2 JN geboten ist. Entscheidungstexte 5 Nd 506/87 Entscheidungstext OGH 11.03.1987 5 Nd ... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.10.1969 geborene Boban J*** ist ein eheliches Kind des Radislav und der Evica J***. Eltern und Kind sind jugoslawische Staatsangehörige. Die Ehe der Eltern wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Pozarevac vom 22.5.1984, P 578/83, geschieden. Mit diesem Urteil wurde der mj. Boban zur Pflege, Aufsicht und Erziehung der Mutter zugesprochen; der Vater wurde verpflichtet, zum Unterhalt des Kindes ab 22.5.1984 monatlich 3000,- Dinar zu bezahlen. Beide ... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. April 1971 in Mala Kamenica geschlossenen Ehe des Spasoje I***** und der Slavica I***** entstammen die am 7. September 1972 geborene Sladjana I*****, die am 24. Juni 1975 geborene Suzana I***** und die am 11. April 1977 geborene Silvana I*****. Die Kinder sind wie ihre Eltern jugoslawische Staatsangehörige. Am 9. März 1983 hatte die Mutter beim Bezirksgericht Gastein behauptet, die älteste Tochter halte sich bei den väterlichen Großeltern in Jugoslawien auf, d... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §110 Abs2
Rechtssatz: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird dann, wenn auch der Unterhaltsschuldner im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, durch eine inländische Entscheidung eindeutig gefördert; die Rechte des Kindes können auch deshalb nicht ausreichend gewahrt sein, dass die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im Heimatstaat längere Zeit in Anspruch nimmt und sodann auf Grund eines ausländischen Titels im Inl... mehr lesen...
Norm: JN §110 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn die Elternrechtsentscheidung des mit der Scheidung der Ehe befaßten Gerichtes im Heimatstaat erst nach der Befassung des inländischen Erstgerichtes mit dem Antrag der Mütter, ihr die Pflege und Erziehung des Kindes zu überlassen, in Rechtskraft erwachsen ist und auch eine Unterhaltsfestsetzung durch die Behörden des Heimatstaates erfolgen könnte, liegen die Voraussetzungen des § 110 Abs 2 JN nicht vor, w... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aAußStrG §16 BIII2bJN idF ZPNov 1983 §110 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung der Frage, ob gemäß § 110 Abs 2 nF JN von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Verfahrens abgesehen wird oder nicht, wird vom Ermessen des inländischen Gerichtes abhängig gemacht, das sich nur am Wohle des Kindes, nämlich der ausreichenden Wahrung seiner Interessen durch die Behörden des ausländischen Staates zu orientieren hat. Haben... mehr lesen...
Norm: JN idF ZPNov 1983 §109 Abs1 BJN idF ZPNov 1983 §110 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag eines Elternteiles ihm die elterlichen Rechte allein zu übertragen gehört jedenfalls zu den in § 109 Abs 1 JN genannten Angelegenheiten. Entscheidungstexte 3 Ob 582/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 582/83 7 Ob 598/93 ... mehr lesen...