Begründung: Die Pflegschaftssache ist seit dem Jahr 2000 beim Bezirksgericht Landeck anhängig. Die Kinder befinden sich bei der Mutter in Deutschland, der unterhaltspflichtige Vater hält sich in Österreich auf. Mit Beschluss vom 26. Juni 2006 übertrug das Bezirksgericht Landeck die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 Abs 1 und 2 JN an das Bezirksgericht Vöcklabruck, weil der Vater nunmehr in dessen Sprengel wohnhaft sei. Das Bezirksgericht Vöcklabruck lehn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Musger in der Pflegschaftssache der mj. Rory James M*****, und Nikolaus M*****, beide vertreten durch die Mutter Linda Beverley M***** und zuletzt wohnhaft in *****, AZ P 42/98h des Bezirksgerichts Jennersdorf, infolge Vorlage zur Genehmigung der Übertragung gemäß... mehr lesen...
Die am 20. 4. 1970 geborene Jeanette S und der am 8. 12. 1973 geborene Thomas S sind eheliche Kinder der Ehegatten Thomas und Anna S. Eltern und Kinder sind kanadische Staatsbürger. Der Vater wohnt in Toronto, Ontario, Kanada. Die Mutter hat ihren Mann im August 1980 verlassen und befindet sich seither mit den beiden Kindern in Wien. Der Supreme Court of Ontario, Family Division, hat mit Beschluß vom 16. 12. 1980, FL 6614-492, das Sorgerecht für die beiden mj. Kinder dem Vater auf des... mehr lesen...
Die minderjährige Nadja A wurde am 20. Feber 1966 in H von Annemarie S außer der Ehe geboren. Der ägyptische Staatsangehörige Achmed Mohammedt A anerkannte am 28. März 1966 vor dem Stadtjugendamt 1 die Vaterschaft zu diesem Kinde. Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 10. August 1973 vor dem Standesamt H die Ehe. Mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 7. November 1973 stellte das Erstgericht fest, daß die minderjährige Nadja S durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2AußStrG §16 BIIJN §109 Abs2
Rechtssatz: Kein Recht des Neffen eines Pflegebefohlenen, als Beteiligter im Genehmigungsverfahren gemäß § 109 Abs 2 JN zugezogen zu werden. Entscheidungstexte 1 Ob 237/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 1 Ob 237/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966... mehr lesen...
Die P.'sche Stiftung, der mj. Emanuel R. und die übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X. der KG. W. verkauften diese Liegenschaft der Stadt Wien. Die genannte Stiftung war bei Abschluß des Kaufvertrages durch den Leiter der Abteilung 12 des Magistrates der Stadt Wien vertreten. Der gemäß § 109 (2) JN. zur Genehmigung des Kaufvertrages in Ansehung des mj. Emanuel R. dem Landesgericht für ZRS. Wien vorgelegte Vormundschaftsakt über den Minderjährigen wurde von dem Gerichtshofe d... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §271JN §109 Abs2
Rechtssatz: a) Das Vormundschaftsgericht hat nur die Interessen des am Kaufvertrag beteiligten Minderjährigen zu wahren, darf dabei aber nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungs-( Stiftungs )behörde eingreifen. b) Stiftungen sind hinsichtlich der Verwaltung ihres Vermögens wie Pflegebefohlene zu behandeln, die Überwachung der Tätigkeit ihrer Organe ist aber grundsätzlich Sache der Stiftungsbehörde; daher ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BJN §109 Abs2
Rechtssatz: Liegt das eigentliche Verfügungsgeschäft in einem konstitutiven Anerkenntnis, bedarf dieses der Genehmigung nach § 109 Abs 2 JN. Entscheidungstexte 5 Ob 433/58 Entscheidungstext OGH 10.12.1958 5 Ob 433/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032724 ... mehr lesen...
Die am 28. Juni 1938 verstorbene Josefa K. und ihr am 9. Juni 1946 verstorbener Gatte Leopold K. waren seinerzeit je zur Hälfte Eigentümer mehrerer Liegenschaften, darunter auch der EZ. 15 GB. L., zu deren Gutsbestand unter anderem die Parzellen 592/2 Wiese, 592/3 Acker, 810/4 Weide und 810/5 Wald zählten. Diese vier Parzellen bildeten zwei etwa eine Stunde voneinander entfernte Komplexe, und zwar die Parzellen 592/2 und 592/3 die sogenannte "Spitzwiese" (tatsächlich teils Wiese, teil... mehr lesen...
Norm: ABGB §431JN §109 Abs2
Rechtssatz: Die Ausstellung einer Aufsandungserklärung mit welcher der gesetzliche Vertreter eines mj Tabularbesitzers die Berichtigung des Grundbuches zu Gunsten des außerbücherlichen Eigentümers ( § 136 GBG 1955 ) ermöglicht, ist keine Veräußerung unbeweglichen Eigentums des Mündels. Daher hat die Genehmigung das Vormundschaftsgericht ohne Einhaltung des im § 109 Abs 2 JN normierten Vorganges zu erteilen ( unter He... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072AußStrG §9 B1AußStrG §9 D1JN §109 Abs2
Rechtssatz: Der Vorkaufsberechtigte ist in das Genehmigungsverfahren nach § 109 Abs 2 JN nicht einzubeziehen. Auf die Festlegung der Bedingungen, zu denen die dem Pflegebefohlenen gehörige Liegenschaft veräußert wird, steht ihm keine Einflußnahme zu. Sein Anspruch beschränkt sich darauf, dise Bedingungen zu erfahren, damit er in die Lage kommt, sich über die Ausübung seines Vorkaufsrechtes ... mehr lesen...
Ob den Liegenschaften EZ. 1, 36 und 190 GB. Z. ist das Eigentumsrecht für Johann L. einverleibt. Am 2. August 1956 wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, am 13. August 1956 die Bestellung eines vorläufigen Beistandes angemerkt. Diese erfolgte nach der Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses infolge Einleitung eines Entmündigungsverfahrens wegen Trunksucht (L 27/56). Johann L. hatte am 1. August 1956 seine Liegenschaften an Johann H. verkauft, worüber eine Punkta... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §26GBG 1955 §35JN §109 Abs2
Rechtssatz: Keine Vormerkung des Eigentums auf Grund eines Kaufvertrages, der noch nicht gemäß § 109 Abs 2 JN rechtskräftig genehmigt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 281/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 281/57 Veröff: SZ 30/46 5 Ob 7/80 Entscheidungstext OGH 06.05.1980 5 O... mehr lesen...
Norm: JN §109 Abs2
Rechtssatz: Wenn lediglich die Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben durch die zugunsten eines Nacherben angeordnete Substitution einverleibt ist, so kann auf den minderjährigen Nacherben § 109 Abs 2 JN nicht angewendet werden, weil er noch nicht Eigentümer ist. Entscheidungstexte 2 Ob 49/57 Entscheidungstext OGH 06.02.1957 2 Ob 49/57 Veröff: RZ 19... mehr lesen...
Die Klägerin Karoline W. ist zu 1/4, die Kläger Kurt, Gerhard, Horst und Günther Sch. sind zu je 1/16, zusammen also auch zu 1/4, Eigentümer der Liegenschaften EZ. 54 und 453 Grundbuch H. und der Liegenschaft EZ. 135 Grundbuch K. Die Beklagten Johanna Elisabeth L. und Maria S. sind gleichfalls zu je 1/4 Eigentümer dieser Liegenschaften. Die Kläger begehren die Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung und Teilung des Erlöses. Gerhard, Horst und Günther Sch. sind minder... mehr lesen...
Norm: ABGB §2324.DVEheG §14JN §109 Abs2
Rechtssatz: Ein inländisches Gericht ist zur Genehmigung der Veräußerung inländischer Liegenschaften ausländischer Minderjähriger grundsätzlich nicht berufen. Das gilt aber nur für ausländische Minderjährige, für die die Vormundschaft im Ausland geführt wird. Solange das inländische Vormundschaftsgericht die Voraussetzungen für die Führung einer Vormundschaft gemäß § 14 der 4.DVEheG für gegeben erachtet, ... mehr lesen...
Norm: JN §109 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Genehmigungsbeschluß mangels Ausfertigung und Zustellung nich nicht rechtskräftig ist, kann diese Nichtigkeit auch im Rechtsmittelverfahren noch von Amts wegen wahrgenommen werden. Ersatz von Aufwendungen. Entscheidungstexte 1 Ob 439/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 1 Ob 439/55 Veröff: JBl 1956,207 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §109 Abs2ZPO §477 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der vom Bezirksgericht als Abhandlungsgericht gefaßte Beschluß auf Genehmigung der Veräußerung einer Liegenschaft eines Pflegebefohlenen (im Rahmen eines Erbübereinkommens) ist nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 923/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 923/53 EvBl 1954/71 S 96 ... mehr lesen...
Norm: JN §109 Abs2
Rechtssatz: In den Fällen des § 109 Abs 2 JN trifft die Entscheidung nicht das BG, sondern der Gerichtshof erster Instanz. Entscheidungstexte 1 Ob 495/49 Entscheidungstext OGH 29.03.1950 1 Ob 495/49 Veröff: JBl 1950,413 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0046942 Dok... mehr lesen...