Norm
JN §109 Abs2Rechtssatz
Wenn lediglich die Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben durch die zugunsten eines Nacherben angeordnete Substitution einverleibt ist, so kann auf den minderjährigen Nacherben § 109 Abs 2 JN nicht angewendet werden, weil er noch nicht Eigentümer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0046947Dokumentnummer
JJR_19570206_OGH0002_0020OB00049_5700000_001