Norm
JN §109 Abs2Rechtssatz
Wenn der Genehmigungsbeschluß mangels Ausfertigung und Zustellung nich nicht rechtskräftig ist, kann diese Nichtigkeit auch im Rechtsmittelverfahren noch von Amts wegen wahrgenommen werden. Ersatz von Aufwendungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0046961Dokumentnummer
JJR_19550629_OGH0002_0010OB00439_5500000_001