Gründe: Mit dem (in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 26. September 2000, GZ 1 U 12/00i-11, wurde über den am 1. Jänner 1983 geborenen Patrick W***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 5 (zu ergänzen: Z 4) JGG eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Geldstrafe verhängt und zugleich gemäß § 50 Abs 1 StGB die Bewährungshilfe angeordnet. In der Folge wurde Patrick W*****... mehr lesen...
Norm: JGG §40JGG §46a
Rechtssatz: Durch die Mitwirkung gemäß § 40 JGG soll der Bewährungshelfer, der in der Regel Kenntnis über die Lebensbedingungen und Familienverhältnisse sowie über den sonstigen persönlichen und sozialen Hintergrund des Jugendlichen bzw jungen Erwachsenen hat, von sich aus die erforderlichen Informationen einbringen können, um die Entscheidungsgrundlage des Gerichtes zu erweitern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß §§ 488 Z 7, 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des für Jugendstrafsachen zuständigen Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 12.Dezember 1996, GZ 41 E Vr 2406/96-6, wurde der am 22.Juni 1974 geborene Dragan K***** nach einer - ohne Beiziehung eines Verteidigers - durchgeführten Hauptverhandlung im Sinne des von der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen ihn erhobenen Strafantrages vom 30.September 1996 (ON 4 des Vr-Aktes) 1. des Verbre... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob gegen den am 12. Mai 1970 geborenen Grundwehrdiener Bernhard H*** Strafantrag wegen des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8, zweiter Fall, MilStG., weil er vom 24. August 1987, 12 Uhr, bis 18. September 1987, 13,30 Uhr, seiner Truppe in Absam ferngeblieben ist und sich dadurch dem Dienst für länger als acht Tage entzogen hat. Am 6. Oktober 1987 beraumte der Einzelrichter des Landesgerichts Innsbruck für den 14. Oktober 1987... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 8 E Vr 4023/85 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der am 8.Jänner 1968 geborene Hilfsarbeiter Thomas R*** wurde mit - durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk nach §§ 458 Abs. 2, 488 Z 7 StPO beurkundeten - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8.Jänner 1986, GZ 8 E Vr 4023/85-6 des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Ende August bis ... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 9 c E Vr 484/85 des Kreisgerichtes Krems an der Donau ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der am 11.März 1968 geborene Erich R*** wurde mit Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 19. August 1985, GZ 9 c E Vr 484/85-6 des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8 zweiter Fall MilStG schuldig erkannt, weil er nach Ablauf einer ihm bis 14.Mai 1985, 24 Uhr gewährten Dienstfreistellung seiner Truppe ferngeblieben ist und sich bis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 20.Juni 1980, GZ. 18 U 355/80-5, wurde der am 7.August 1963 geborene Kfz-Mechanikerlehrling Michael A nach einer in seiner und seiner Mutter Gegenwart durchgeführten Hauptverhandlung des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 JGG. wurden der Ausspruch und die Vollstreckung der deshalb zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig aufgeschoben. Dieses Urteil wurde a... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §1 Z2JGG 1961 §38JGG 1961 §39JGG 1961 §40JGG 1961 §41
Rechtssatz: In Jugendstrafsachen haben die Bestimmungen der §§ 38 bis 41 JGG 1961 nur auf Beschuldigte (Angeklagte) Anwendung zu finden, die im Zeitpunkt der in Betracht kommenden Prozeßhandlung noch "Jugendliche" im Sinne der Begriffsbestimmung des § 1 Z 2 JGG 1961 sind, nicht mehr aber auf Beschuldigte (Angeklagte), die im Laufe des Verfahrens dem jugendlichen Alter im Sinne... mehr lesen...